Hintergrund Bäder: FDP will Bürger entscheiden lassen

Dinslaken · Warum der liberale Stadtverordnete Mirko Perkovic jetzt einen Ratsbürgerentscheid beantragt.

Dinslaken Die FDP hat sich für den Erhalt des Hiesfelder Bades stark gemacht. Allerdings nicht als reines Freibad. Die Liberalen wollten, dass das Bad ganzjährig genutzt werden kann und es deshalb mit einer Traglufthalle ausgestattet wissen. Das allerdings war für den Rest der Dinslakener Politik keine Option. So stehen jetzt noch zwei mögliche Alternativen zur Diskussion. Eine ist der Neubau des Freibades in Hiesfeld und eine "kleine" Erweiterung des DINamare. Diese Variante sieht das von der Verwaltung vorgelegte Bäderkonzept vor, dem der Sportausschuss mehrheitlich bereits zugestimmt hat. Kritiker dieser Lösung, wie die gesamten schwimmsporttreibenden Vereine der Stadt, sehen darin aber eben keine Lösung der bestehenden Probleme. Sie fordern den Ausbau des DINamare zu einem Schwimmzentrum für ganz Dinslaken mit einem zusätzlichen 25-Meter-Sportbecken, weil sich nur dann die Interessen der Vereine und der Anspruch der Bevölkerung auf ausreichend Platz und Zeit zum Schwimmen unter einen Hut bringen ließen. Und genau darüber möchte die FDP jetzt die Bürger entscheiden lassen. Ihr Ratsvertreter Mirko Perkovic hat jetzt beantragt, dass der Rat in seiner Sitzung am 28. März, in der er eigentlich endgültig über das Bäderkonzept entscheiden soll, den Weg für einen Ratsbürgerentscheid ebnet. Nach Vorstellung der FDP sollen die Bürger dabei die Frage beantworten, ob das Hiesfelder Bad neu gebaut werden soll oder nicht. Sagen die Bürger Ja zum Standort Hiesfeld sei, so Perkovic, der Weg frei für die von der Verwaltung vorgeschlagene Lösung. Sagen sie Nein würde das den Weg für die "große Lösung" am DINamare ebnen, also dafür, dass am Standort am Volkspark ein zusätzliches 25-Meter-Sportbecken, ein 16 mal zehn Meter großes Schwimmbecken ohne Hubboden und ein zehn mal zehn Meter großes Kursbecken als Ersatz für das Lehrschwimmbecken an der Bismarckstraße, das auch aufgegeben werden soll, gebaut werden. Falls möglich soll, so die FDP, die Abstimmung der Bürger über diese Frage am Termin der Landtagswahl erfolgen.

Die FDP begründet ihren Antrag damit, dass eine Lösung der Bäderfrage eine möglichst breite Akzeptanz in der Bevölkerung benötige. Das Freibad in Hiesfeld sei für Teile der Bevölkerung zwar ein hoher Identitätsfaktor. Dem gegenüber stünden aber die hohen Investitionskosten, denen ohne die von der FDP geforderte Traglufthalle ein zeitlich eng auf die Sommertage begrenzter Nutzen gegenüberstehe. Zudem seien die Interessen der schwimmsporttreibenden Vereine und der Familien, die ganzjährig ein Schwimmangebot in Dinslaken wahrnehmen wollten, zu berücksichtigen.

Gegenwärtig werde das Bäderkonzept sowohl in der Bürgerschaft als auch in der Politik äußerst kontrovers diskutiert. Seit geraumer Zeit stünden sich mehrere Befürwortergruppen diametral gegenüber.

Das Bäderkonzept sei für viele Menschen, Stadtteile, Vereine und private Schwimmschulen in der Stadt in vielfacher Hinsicht bedeutend und sollte aus Sicht der FDP daher nicht einfach gegen mögliche Widerstände durchgesetzt werden. Stattdessen erscheint es der FDP sinnvoll, eine Entscheidung in die Hände der Bürgerinnen und Bürger zu legen. Ein Ratsbürgerentscheid führe zu einer maximal breiten Bürgerbeteiligung, die dazu geeignet sei, eine von der gesamten Bevölkerung getragene Entscheidung für ein solches Projekt herbeizuführen. Zudem bewirke ein so eingeholtes Ergebnis eine Befriedung der unterschiedlichen Interessensgruppen in Dinslaken.

In der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung gibt es zwei Möglichkeiten einen Bürgerentscheid herbeizuführen. Zum einen ist es per Bürgerbegehren möglich, bei dem sich eine bestimmte Anzahl der Wahlberechtigten für einen solchen Bürgerentscheid aussprechen muss. Seit 2007 sieht die Gemeindeordnung aber auch die Möglichkeit des Ratsbürgerentscheids ausdrücklich vor.

Danach kann der Rat eine Entscheidung an die Bürger zurückgeben, wenn sich mindestens zwei Drittel seiner Mitglieder dafür aussprechen. Diese Möglichkeit ist insbesondere für den Fall vorgesehen, dass eine Entscheidung sowohl in der Bürgerschaft als auch im Rat hoch umstritten ist.

(RP)
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