Dinslaken Dehoga kritisiert Regelungen im Koalitionsvertrag

Dinslaken · Gastronomen und Hoteliers wollen mehr Flexibilität bei der zeitlichen Verteilung der anfallenden Arbeit

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) im Kreis Wesel kritisiert einige Punkte an den Vereinbarungen der neuen Regierung, vor allen Dingen im Bereich des Arbeitsrechts.

"Wer Arbeit auf Abruf komplizierter macht, erschwert vielen Betrieben in der Gastronomie das Leben", sagt Dehoga-Kreisvorsitzender Ullrich Langhoff. Arbeit auf Abruf bedeute, auf große Nachfrageschwankungen, etwa im Biergartengeschäft, unbürokratisch und im Sinne der Gäste zu reagieren. "Arbeit auf Abruf" ist in Paragraph 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Dort heißt es unter anderem: Wenn keine wöchentliche Arbeitszeit festgelegt ist, gelten zehn Stunden als vereinbart. Der Koalitionsvertrag sieht die Verdopplung auf 20 Stunden vor. Diese 20 Stunden müssten dann unabhängig davon bezahlt werden, ob die Arbeit erbracht wurde oder nicht. "Es ist ein unnötiger Regulierungsschritt verbunden mit der Frage, welche Auflage als nächste kommt. Arbeit auf Abruf bedeutet in unserer Branche häufig ,Aushilfsarbeit' oder ,kurzfristige Beschäftigung', mit der sich viele Studenten oder Schüler etwas hinzuverdienen möchten.", betont Langhoff. Damit sei es nicht vergleichbar mit einem regulären Teil- oder Vollzeitarbeitsverhältnis. Wer stärker reguliere, werde dem Charakter dieser Beschäftigungsverhältnisse nicht mehr gerecht.

Mehr Engagement hätte sich der Dehoga bei der Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes gewünscht. Gastronomen und Hoteliers machen sich dafür stark, die Wochenhöchstarbeitszeit nicht länger durch eine Tageshöchstarbeitszeit von zehn Stunden zu begrenzen. "Wir möchten zusammen mit unseren Mitarbeitern die anfallende Arbeit zeitlich anders verteilen können", sagt Langhoff. "Mehrarbeit ist dabei nicht das Ziel." Der Koalitionsvertrag sieht lediglich "Experimentierräume" vor, in denen eine flexiblere Arbeitszeitgestaltung möglich ist. "Bei den zu erbringenden Anforderungen hat an uns Kleinunternehmer augenscheinlich keiner gedacht", moniert Langhoff.

(RP)
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