Dinslaken Der Mann, der seine Ehefrau getötet hat, ist schuldunfähig

Dinslaken · Tatort Bruch: Gutachter erwartet ohne Behandlung weitere schwerwiegende Taten.

Der 61-jährige Mann, der am 15. Juli seine Frau in der gemeinsamen Wohnung im Dinslakener Bruch erstochen haben soll, ist schuldunfähig. Zu dieser Einschätzung kommt der vom Gericht beauftragte Sachverständige in seinem Gutachten, das inzwischen der Duisburger Staatsanwaltschaft vorliegt.

Der Tatverdächtige leide an einer Persönlichkeitsstörung in Verbindung mit Alkohol- und Opiatmissbrauch. Aufgrund der ausgeprägten psychischen Störung seien bei dem 61-Jährigen das Denken, das Ich-Erleben und die Wahrnehmung der Realität beeinträchtigt. Dies führe zur Aufhebung der Fähigkeiten des rationalen und logischen Handelns, wie es in dem Gutachter heißt. Der Sachverständige geht davon, dass ohne eine Behandlung des Mannes weitere schwerwiegend Taten zu erwarten sind.

Aufgrund des psychiatrischen Gutachtens wird der zuständige Staatsanwalt, Alexander Bayer, nun ein Sicherungsverfahren einleiten. Ziel ist die Einweisung des Tatverdächtigen in eine geschlossene Klinik. Zur Anwendung kommt hier Paragraf 63 des Strafgesetzbuches, in dem es um die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus geht. Statt einer Anklageschrift wird der Staatsanwalt eine Antragsschrift im Sicherungsverfahren verfassen. Diese soll zeitnah erstellt werden und noch diesem Monat ans Gericht rausgehen, wie Staatsanwalt Bayer sagte. Dann wird es eine Hauptverhandlung vor dem Schwurgericht geben.

Bei den Opiaten, die der Tatverdächtige genommen hat, handelt es sich um Schmerzmittel, auf die der Mann aufgrund einer Herzschädigung angewiesen ist. Diese Mittel, die den Wirkstoff Tilidin enthalten, nimmt er seit etwa zehn Jahren. Ein Richter hat bereits vor etwa einem Monat für den 61-jährigen Tatverdächtigen die vorläufige Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie angeordnet.

Der Mann hatte sich am Tattag morgens gegen 6.50 Uhr bei der Polizei gemeldet und erklärt, dass er seine Frau getötet habe. Die Obduktion des Opfers ergab, dass die 60 Jahre alte Frau nach mehreren Messerstichen, die ihr in den Hals versetzt worden waren, an Blutverlust gestorben war. Der Mann ließ sich damals widerstandlos festnehmen.

(RP)
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