Dinslaken Die Stadt Dinslaken sucht Schöffen

Dinslaken · Bewerbungen sind bis zum 9. März möglich.

Wer zwischen 25 und 69 Jahre alt ist und in Dinslaken wohnt, erfüllt bereits zwei Voraussetzungen, die ein Schöffe erfüllen muss.

Außerdem sollten Interessierte die deutsche Sprache beherrschen, strafrechtlich gesehen eine weiße Weste haben und bereit sein, Verantwortung zu übernehmen. Schöffen sind Menschen, die sich als ehrenamtliche Richter engagieren, ohne dass sie eine juristische Ausbildung haben. Sie unterstützen Richter bei der Urteilsfindung.

Interessierte melden sich bis zum 9. März bei der Stadtverwaltung Platz d'Agen 1 im Geschäftsbereich Bürgerservice, Recht und Ordnung. Auch Jugendschöffen sind gesucht. Diese Männer und Frauen kommen zum Einsatz, wenn Jugendliche und junge Erwachsene vor dem Richtertisch stehen. Die Bewerbungen für das Amt als Jugendschöffe bearbeitet der Geschäftsbereich Jugend und Soziales in der Wilhelm-Lantermann-Straße 65.

Bewerbungsformulare, Ansprechpartner und weitere Informationen finden Interessierte im Internet www.dinslaken.de/de/dienstleistungen/schoeffen. Die endgültige Auswahl für das bis zum 31. Dezember 2023 befristete Ehrenamt trifft nicht die Stadtverwaltung, sondern im Spätsommer ein gewählter Ausschuss beim Amtsgericht.

Am 31. Januar ist das Amtsblatt Nr. 3 der Stadt Dinslaken erschienen. Es enthält die entsprechenden Bekanntmachung, dass sich Interessierte für das Schöffenamt melden können.

Das Amtsblatt ist auf der Homepage der Stadt Dinslaken einsehbar.

www.dinslaken.de/de/aktuelles-termine/amtsblatt

(RP)
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