Dinslaken Ellenberger legt nun Dienstaufsichtsbeschwerde ein

Dinslaken · Werner Ellenberger fährt jetzt schweres Geschütz auf. Der Mitorganisator des letzten Bürgerbegehrens in Voerde, der als unabhängiger Kandidat für den Stadtrat antrat, aber nicht gewählt wurde, hat sich an Landrat Dr. Ansgar Müller gewandt und eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Voerder Bürgermeister Dirk Haarmann eingelegt. Mehrfach hatte Ellenberger in der Vergangenheit darauf hingewiesen, dass die Angaben der meisten Ratmitglieder zu ihren Aufwandsentschädigungen, zu denen sie entsprechend dem Korruptionsbekämpfungsgesetz verpflichtet sind, unvollständig und nicht aktuell sind. Dieses Verhalten, das nicht der Ehrenordnung der Kommune entspricht, hatte er kritisiert und darauf gedrängt, dass die Angaben aktualisiert werden: bislang jedoch vergeblich.

Bürgermeister Dirk Haarmann hatte, wie berichtet, gegenüber der RP erklärt, dass die Verwaltung ein Rechtsgutachten beim Städte- und Gemeindebund zu dieser Thematik eingeholt hat, die nun mit dem Rat zur grundsätzlichen Abstimmung diskutiert werden soll. Allerdings hatte der Verwaltungschef auch klargestellt: "Wir haben uns nicht rechtswidrig verhalten." Zudem kündigte Haarmann an, dass es Nachjustierungen bei der Ehrenordnung geben werde, damit es künftig keine Fehlinterpretationen mehr geben könne.

Werner Ellenberger brachte das Thema Auskunftspflicht auch in der Einwohnerfragestunde während der letzten Sitzung des Voerder Stadtrates zur Sprache und hoffte auf eine Antwort. Die erhielt er jedoch nicht. Bürgermeister Haarmann sagte allerdings, dass Ellenberger eine schriftliche Antwort erhalten und das Thema den Rat noch in nichtöffentlicher Sitzung beschäftigen werde. "Auch das ist nach meinem Dafürhalten kein korrektes Vorgehen des Bürgermeisters", schreibt Ellenberger in seiner an den Landrat gerichteten Dienstaufsichtsbeschwerde. Und er fragt: "Mit welcher Begründung wurde die Öffentlichkeit von den Beratungen zu diesem Thema ausgeschlossen?" Als Voerder Bürger sieht Werner Ellenberger nun keine andere Möglichkeit als eine Dienstaufsichtsbeschwerde, um "darauf Einfluss zu nehmen, dass die bestehenden Gesetze (Korruptionsbekämungsgesetze) beziehungsweise die vom Rat beschlossene Ehrenordnung auch tatsächlich beachtet und umgesetzt werden".

(hsd)
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