Dinslaken/Duisburg Ex-Freund wehrt sich gegen den Vorwurf der Vergewaltigung

Dinslaken/Duisburg · Vor über zwei Jahren soll eine Frau aus Dinslaken in ihrer Wohnung von ihrem Exfreund vergewaltigt worden sein. In erster Instanz hatte das Dinslakener Schöffengericht den Mann zu drei Jahren Haft verurteilt. Gegen das Urteil legte er Berufung ein. Zur Verhandlung vor dem Landgericht kam der 26-Jährige jetzt mit einem neuen Verteidiger und der Ankündigung, er werde nun ein Geständnis ablegen. In erster Instanz hatte der Mann noch behauptet, die Frau habe sich ihm auch nach dem Ende der Beziehung freiwillig hingegeben. Das hatte das Schöffengericht nicht geglaubt. Auch das eher pauschale Geständnis, das der Mann zunächst vor der Berufungskammer ablegte, überzeugte nicht. Die Frau habe ihm in Slip und mit einem Handtuch umschlungen die Tür geöffnet und sich auch von ihm umarmen lassen, erzählte er. Er habe sie im Mai 2013 in ihrer Wohnung aufgesucht, nachdem er erfuhr, dass auch die Beziehung zu dem neuen Freund beendet war. Er habe eigentlich nur mit ihr reden wollen, nannte der 26-Jährige das Motiv für den Besuch. Als sie ihm fast unbekleidet die Tür öffnete, habe er sich vergessen. Wie sie auf das Bett gekommen sei, könne er aber nicht mehr sagen. Er gebe wohl zu, dass sie aufstehen wollte und er sie festhielt.

Dennoch beharrte der Angeklagte: "Irgendwann wollte sie es auch." An alle Einzelheiten könne er sich jedoch nicht erinnern. Er könne aber mit Sicherheit sagen, dass die Frau danach weder wütend auf ihn war noch ihn aus der Wohnung warf. Erst als er einen weiteren Versucht startete, habe sie gesagt, dass sie das nicht wolle. Am nächsten Tag erfuhr er dann, dass sie Anzeige erstattet hatte.

"Ein volles Geständnis ist das nicht", hielt ihm der Staatsanwalt vor. Es sei bemerkenswert, dass den Mann immer die Erinnerung verlasse, wenn er die Stellen schildern solle, an denen er Gewalt angewendet habe. "Ich würde vorschlagen, Sie überlegen sich noch einmal, was sie erzählen", sagte der Richter und regte eine weitere Pause an, um dem Angeklagten und seinem Verteidiger damit erneut Zeit zur Beratung zu geben.

Auch dann folgte kein Geständnis im Sinne der Anklage. Das Opfer hatte beteuerte, sie habe ganz klar gesagt: "Ich will das nicht! Lass das!" Das hätte der Angeklagte nicht ignorieren dürfen, sagte der Richter. Die Frau hatte bestätigt, dass man auch nach dem Ende der Beziehung ein freundschaftliches Verhältnis hatte. Grund zum Grübeln gab dem Gericht ihre Äußerung, dass sie glaube, der Mann habe sie schon einmal zum Sex gezwungen. Da sie an dem Abend betrunken war, sei sie aber am nächsten Tag nicht mehr sicher gewesen, ob es tatsächlich passiert war.

Das Gericht hat zwei Fortsetzungstermine anberaumt.

(RP)
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