Dinslaken Frau geohrfeigt: Angeklagter bleibt Verhandlung fern

Dinslaken · Nach einer Ohrfeige und einer Beleidigung hatte das Amtsgericht einen Mann aus Dinslaken zu dreieinhalb Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Jetzt wollte er vor dem Duisburger Landgericht gegen das Urteil angehen. Zur Verhandlung kamen allerdings weder der Angeklagte noch das Opfer.

Weil der Anwalt des Angeklagten jedoch erschien und eine Vollmacht hatte, konnte das Gericht die Berufung nicht einfach verwerfen. Ein neuer Termin wurde angesetzt. Dem Dinslakener wird vorgeworfen, seiner Bekannten eine Ohrfeige gegeben und gesagt zu haben: "Verpiss dich, du Schlampe!" Es handelte sich um eine Beziehungstat.

Das Dinslakener Amtsgericht hatte den Angeklagten in erster Instanz schuldig gesprochen. Beziehungstaten aufzuklären ist für die Justiz oft schwierig. Es ist nämlich keine Seltenheit, dass die Opfer plötzlich gar kein Interesse an der Strafverfolgung mehr haben. Vor Gericht ist dann zu hören, dass die im ersten Zorn gemachte Anzeige bei der Polizei wohl doch keine gute Idee war. Denn nachdem die erste Wut verraucht ist, raufen die Paare sich oft wieder zusammen.

Vor Gericht wollen die Opfer dann zum Teil gar keine Angaben machen, manchmal berufen sie sich darauf, dass sie inzwischen mit dem oder der Angeklagten verlobt oder verheiratet sind, wenn es zum Prozess kommt. Die Angeklagten selber dürfen ohnehin zu den Vorwürfen schweigen. Die Aufklärung ist dann nicht einfach. Allerdings können auch die Opfer einmal gemachte Anzeigen nur schwer zurücknehmen. Die Staatsanwaltschaft kann in solchen Fällen nämlich ein besonderes öffentliches Interesse bejahen.

(BL)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort