Dinslaken/Duisburg Gericht: Unternehmer nicht der Hehlerei schuldig

Dinslaken/Duisburg · 64-jähriger sollte gestohlenen Radlader gekauft haben. Beweislage überzeugte in zweiter Instanz aber nicht.

Wer einen Radlader für ein Viertel seines Wertes ankauft, muss wohl davon ausgehen, dass etwas nicht mit rechten Dingen zugeht. So jedenfalls sah es das Weseler Amtsgericht im Falle eines selbstständigen Unternehmers aus Dinslaken. In erster Instanz war er zu einem halben Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden, weil er Diebesbeute ankaufte.

Das Duisburger Landgericht hob das Urteil gestern auf und sprach den Angeklagten in der Berufungsverhandlung vom Vorwurf der Hehlerei frei. Die Beweislage überzeugte in zweiter Instanz nicht. Unter anderem wechselten die Angaben des Hauptbelastungszeugen. "Der Vorwurf ist komplett falsch", beteuerte der Angeklagte. Er wisse nichts von einem Radlader und hätte auch keinen gebrauchen können, gab er an. Über den Vorwurf sei er erstaunt. Er kenne zwar den Mann, der ihn zu Unrecht belaste, erklären könne er sich das Ganze aber nicht. Außerdem seien die Angaben seines früheren Verteidigers, dass er gelegentlich Baumaschinen aufarbeite und verkaufe, falsch, sagte der 64-Jährige nun. Dass der Radlader im November 2012 in Bramsche gestohlen und wie eine Vielzahl weiterer Baufahrzeuge weiterverkauft wurde, bestätigte der Drahtzieher. Der inzwischen inhaftierte 51-Jährige hatte einem Komplizen den Auftrag gegeben, den Radlader mit einem Universalschlüssel von einer Baustelle zu stehlen. Er habe auch schon einen Käufer gefunden, der 20 000 Euro zahlen wollte. Der sei aber zu neugierig gewesen und habe Nachfragen über die Herkunft gestellt.

Also habe er sich an seinen alten Bekannten in Dinslaken gewandt, bei dem er ohnehin noch Schulden hatte. Ihm habe er aber zunächst nicht erzählt, dass der Radlader gestohlen wurde. Die Baumaschine habe ein insolventer Unternehmer "an der Insolvenzmasse vorbeigeschafft", sagte er als Erklärung, warum der Preis so niedrig sei. Drei Wochen, nachdem er das Geld hatte, bekam er doch ein schlechtes Gewissen und sagte die Wahrheit. Das Gericht erkannte allerdings, dass der Zeuge bei drei Aussagen unterschiedliche Angaben machte. Der Komplize des 51-Jährigen bestätigte immerhin einen Teil des Hergangs. Er habe acht Stunden lang auf dem Radlader gesessen, um ihn nach Hünxe zu bringen, sagte er. Die Fahrt sei "der blanke Horror" gewesen, erinnerte er sich noch genau. Über den Abnehmer könne er allerdings nichts sagen. Den habe er gar nicht gesehen.

(RP)
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