Dinslaken Hose runter beim Gaspreis?

Dinslaken · Vordergründig geht es um rund 600 Euro. Im Streit Wrede gegen die Stadtwerke Dinslaken, der gestern am Landgericht verhandelt wurde, geht es auch um die Frage, welche Daten ein Unternehmen offenlegen muss.

Dr. Hubert Just hatte auf ein klärendes Wort vom Bundesgerichtshof gehofft. Doch die Leitentscheidung aus Karlsruhe, die dem Präsidenten des Landgerichts Duisburg den Weg hätte zeigen können, wie das Problem im Rechtsstreit Ekkehard Wrede gegen die Stadtwerke Dinslaken hätte gelöst werden können, wird jetzt wohl erst Mitte des Jahres fallen. Bis dahin wird die 5. Zivilkammer des Landgerichts, die gestern unter Vorsitz von Dr. Just die Berufung von Ekkehard Wrede in öffentlicher Sitzung verhandelte, ihr Urteil längst gesprochen haben.

Denn während der Rechtsanwalt der Stadtwerke nichts gegen eine Aussetzung des Verfahrens bis zum höchstrichterlichen Spruch gehabt hatte, bestand Reinhard Weeg, der Anwalt von Ekkehard Wrede, auf eine frühere Entscheidung des Landgerichts. Wrede will nicht klein beigeben. Ihm geht es um das Prinzip. Der Dinslakener, der sich selbst als "Gasrebell" bezeichnet, will die Stadtwerke in die Knie zwingen, er verlangt die Offenlegung der Daten für die Kalkulation des Gaspreises. Dem Versorgungsunternehmen schuldet er rund 600 Euro, weil er eine Anhebung der Gastarife zum 1. Januar 2005 für unbillig hält und deshalb einen Teil des Geldes, das er 2005 und 2006 an die Stadtwerke zu zahlen hatte, einbehielt. Inzwischen will der kommunale Versorger weitere 13 000 Euro von seinem Kunden zur Deckung der durch das Gerichtsverfahren entstandenen Ausgaben. Dadurch fühlt sich Wrede unter Druck gesetzt, wie er gestern vor Gericht erklärte.

"Die Gaswirtschaft scheut jede Offenlegung ihrer Konditionsgestaltung wie der Teufel das Weihwasser", sagte Rechtsanwalt Weeg, der hofft, dass das Landgericht für mehr Transparenz sorgen wird. Der Gaspreis, so konterte Dr. Dietmar Hempel, Rechtsanwalt der Stadtwerke, sei ein Wettbewerbspreis, der sich am Markt bilde. Außerdem hätten die Stadtwerke in der erstinstanzlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht Dinslaken alle Daten vorgelegt, die zeigten, was zu der strittigen Preiserhöhung geführt habe. Aus diesen betriebswirtschaftlichen Daten und der Offenlegung der Entwicklung der Marge sei hervorgegangen, dass die Anhebung nicht nur billig, sondern sogar notwendig war, um das Geschäft der Stadtwerke aufrechtzuerhalten.

Keinen Zweifel ließ der Vorsitzende Richter Dr. Just daran, dass ein Versorgungsunternehmen seine Preise nicht nach Gutdünken festsetzen dürfe. Würden die Stadtwerke sich darauf zurückziehen, einige Daten nicht offenzulegen, um keine Geschäftsgeheimnisse zu verraten, so könnte das Gericht den Gaspreis selbst festlegen und dann müsste der Versorger "die Hose komplett runterlassen" und alle Bemessungskriterien für die Preisgestaltung auf den Tisch legen.

(RP)
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