Dinslaken i-Dötzchen für das Schuljahr 2017 anmelden

Dinslaken · Fachdienst Schule und Sport rät zur Einhaltung der Termine am 25. und 26. Oktober.

Am 1. August kommenden Jahres werden Kinder schulpflichtig, die bis einschließlich 30. September 2017 das sechste Lebensjahr vollendet haben. Ältere Kinder, die aus irgendeinem Grund bisher noch nicht eingeschult wurden, müssen ebenfalls noch in diesem Monat angemeldet werden. Wichtig zu wissen ist allerdings, dass die Entscheidung über die Annahme des Kindes von der Leitung der jeweiligen Schule getroffen wird.

Erziehungsberechtigte der schulpflichtig werdenden Kinder haben in den vergangenen Tagen und Wochen eine schriftliche Aufforderung zum Anmelden erhalten. In dieser Benachrichtigung ist die jeweils nächstgelegene Schule genannt. Anmeldungen nimmt das Sekretariat der jeweiligen Schule entgegen.

Die Benachrichtigung und das Familienbuch müssen dabei mitgebracht werden. Die notwendigen Formalitäten können am Dienstag, 25. Oktober, und am Mittwoch, 26. Oktober, in der Zeit von 8 bis 12 Uhr und von14 Uhr bis 16 Uhr erledigt werden.

Der städtische Fachdienst Schule und Sport legt allen Eltern dringend ans Herz, diese Termine einzuhalten. Die angehenden i-Dötzchen sollen zur Anmeldung mitkommen und sich an der neuen Schule persönlich vorstellen.

Das Gleiche gilt für Kinder, die auf Antrag vorzeitig eingeschult werden sollen. Anträge auf das Zurückstellen vom Schulbesuch oder auf Befreiung vom Besuch einer öffentlichen Grundschule sind an die jeweilige Leitung der Schule zu richten, bei der die Mädchen oder Jungen angemeldet werden sollen.

Bei Fragen, insbesondere dann, wenn irrtümlich keine Benachrichtigung zugestellt wurde, können sich Eltern an den kommunalen Fachdienst Schule und Sport im City Tower, Hans-Böckler-Straße 10-12, 2. Etage (Telefon 020 64 66 248), wenden.

(RP)
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