Dinslaken Jägerhof-Unfall: 28-Jähriger will Freispruch

Dinslaken · Fahrlässige Tötung: Oberhausener hat das Urteil des Amtsgerichts Dinslaken nicht akzeptiert und geht in Berufung.

Vor vier Jahren verursachte ein Mann aus Oberhausen in Dinslaken einen tödlichen Verkehrsunfall. Ein Mann starb, ein anderer wurde schwer verletzt. Das Dinslakener Amtsgericht verurteilte den zur Tatzeit angetrunkenen Fahrer wegen fahrlässiger Tötung, Körperverletzung, Straßenverkehrsgefährdung und Unfallflucht zu 13 Monaten Haft auf Bewährung und entzog ihm für ein halbes Jahr den Führerschein. Gestern begann die Berufungsverhandlung vor dem Duisburger Landgericht. Der Angeklagte beteuerte, er sei nicht von der Fahrbahn abgekommen. Das hatte ihm das Amtsgericht damals nicht geglaubt und gefolgert, dass der Mann auf der falschen Fahrspur, der Rechtsabbiegerspur der Kurt-Schumacher-Straße, war und beim plötzlichen Linksabbiegen abdriftete. Nachdem er auf dem Gehweg zwei Menschen erfasste, habe er Unfallflucht begangen. Vier junge Männer hatten sich in der Nacht mit dem Taxi in der Nähe absetzen lassen. Sie wollten noch kurz zur Tankstelle und dann in den Jägerhof. Jeweils zwei von ihnen waren im Gespräch vertieft, als der Audi angerast kam.

Der 23-jährige Student, der mit Krücken in den Gerichtssaal kommt, stand zur Zeit des Unfalls kurz vor dem Abitur. Er habe nur noch ungenaue Erinnerungen, lediglich zwei Bilder seien geblieben: Wie er mit dem Freund an einer Ampel stehe und wie dieser lächele, als es von hinten hell wurde, wohl durch die Scheinwerfer des Unfallfahrers. Während der Freund nicht mehr gerettet werden konnte, wurde er schwer verletzt. In den vier Jahren habe er über 20 Operationen hinter sich, weitere stehen an. Es sei unklar, ob sein Bein amputiert werden müsse. Die Milz sei ihm entfernt worden. Drei Monate Krankenhaus, Reha und weitere Behandlungen machten den Schulbesuch unmöglich. Er habe zu Hause Privatunterricht bekommen und erst zwei Jahre später sein Abitur gemacht. Eine Schwerbehinderung von 70 Prozent wurde festgestellt.

Einer der Freunde konnte sich an einen Schrei und einen dumpfen Aufprall erinnern. "Die waren beide gut zu sehen", sagte er über die Männer, die vom Auto erfasst wurden. Einer von ihnen habe mit heller Hose und hellem Oberteil geradezu im Mondlicht geleuchtet. Ein weiterer Zeuge hatte das Geschehen vom Jägerhof aus verfolgt. Dort habe er sich mit einigen Leuten, unter anderem dem Parkplatzwächter unterhalten, als ein Auto auf den Gehweg fuhr. "Er hat die Kontrolle verloren und kam von der Fahrbahn ab", folgerte er. Nach einem Knall sei der Fahrer ausgestiegen und losgelaufen. Er habe zunächst geglaubt, auch der Fahrer renne zu den Verletzten, der war aber plötzlich weg. Der 24-Jährige leistete Erste Hilfe. Der Getötete habe am Straßenrand, der Schwerverletzte in der Mitte der Fahrbahn gelegen. Der Angeklagte dagegen will keine Verletzten gesehen haben: "Ich kann mich an einen Knall erinnern, dann waren auch schon die Airbags draußen." Dadurch und durch die kaputte Windschutzscheibe sei die Sicht versperrt gewesen. Er beharrte auch auf mehrfache Nachfrage, dass er auf seiner Fahrspur war, als es knallte. "Dann bin ich aufgestanden und weggerannt", schilderte er. "Ich dachte, es sei was Schlimmes passiert." Dass es Verletzte gebe, habe er aber nicht geahnt. Das wunderte den Staatsanwalt: "Da laufen Sie weg, auch wenn Sie möglicherweise gar nicht Schuld sind? Das ist nicht glaubhaft." Außerdem sei sein Aussageverhalten fragwürdig: "Sie können sich nur an das erinnern, was günstig für Sie ist." Die Verhandlung wird am 10. März fortgesetzt.

(RP)
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