Dinslaken "Jagdgesetz ist ein gescheiterter Versuch"

Dinslaken · Bevormundend und praxisfern empfinden Jäger den Gesetzentwurf. Auch Johan Mooij (Biostation) ist ein Kritiker.

Wesel Dem Entwurf des neuen NRW-Jagdgesetzes weht scharfer Gegenwind ins Gesicht. Zuletzt dokumentierten 2500 Waidleute in der Weseler Niederrheinhalle ihre Stärke. Bevormundend und praxisfern empfinden sie das Papier. Ein Kritiker ist auch Johan Mooij. Der Chef der Biologischen Station im Kreis Wesel ist anerkannter Tierschützer, aber auch Jäger. Und er findet klare Worte. "Das ist der gescheiterte Versuch eines ökologischen Jagdgesetzes und beinhaltet eine ganze Reihe von Inkonsequenzen", sagt Mooij. Auch müsse man bei den Beteiligten unterscheiden. Während Naturschutzverbände, Jägerschaft und Biostation am Niederrhein sehr gut miteinander auskämen, so sehe das auf Landesebene anders aus.

Mooij selbst kritisiert seit Jahren, dass es keine internationalen Jagdstrecken für Gänse gibt. Das heißt, dass es keine Abschusszahlen gibt. "So lange sie immer wiederkommen, heißt es, dass die Population stimmt. Tatsächlich stellen wir aber fest, dass bei den Blässgänsen in den letzten drei Jahren der Nachwuchsanteil auf zehn Prozent zurückgegangen ist. Wenn zugleich 20 Prozent geschossen werden oder sterben", kann man sich ausrechnen, wann Schluss ist", sagt Mooij und macht auf andere Widersprüche aufmerksam. Einer Abschussplanung bei Schalenwild, unterteilt in Männchen, Weibchen und nach Altersstruktur, stehe gegenüber, dass etwa bei Enten diese Unterscheidung nicht gemacht werde. Nächstes Beispiel: Während es für Rehe keinen Abschussplan mehr geben soll, wird für Rothirsche einer vorgesehen. Für Mooij ist das willkürlich zustande gekommen. Mit einer Orientierung an überkommenen, in den 30er Jahren entwickelten Ideen, man könne mit gezielter Herausnahme beziehungsweise Schonung in der freien Wildbahn trotzdem zu zuchtähnlichen Ergebnissen kommen. Gänzlich falsch argumentiert werde bei Rabenkrähen, die wegen angeblicher Schädlichkeit für die Landwirtschaft bejagt werden sollen, Saatkrähen, die tatsächlich Schäden anrichten, aber nicht. Mooij will Saatkrähen nichts, nimmt den Fall aber als Beleg für die Schwächen des Papiers. So kann er gar nicht nachvollziehen, weshalb Eigentümer von Katzen nicht für deren Schäden haften sollen. Wildernde Hunde dürften geschossen werden, wildernde Katzen nicht.Mooij: "Nach jahrelanger Diskussion hat man keine Richtung gefunden."

(RP)
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