Voerde/Duisburg Junge Frau klagt gegen Starfotografen aus Voerde

Voerde/Duisburg · Kölnerin will 2500 Euro Schmerzensgeld wegen eines Nacktfotos. Gericht fällt noch keine Entscheidung.

Eine Frau aus Köln klagt gegen den Fotografen Gerrit Starczewski aus Voerde. Sie fordert unter anderem 2500 Euro Schmerzensgeld, weil er sie als Minderjährige nackt auf einem Festival fotografierte. Mittlerweile gilt Starczewski als Starfotograf. Er hat bereits Shootings mit George Clooney und Karl Lagerfeld hinter sich.

Vor der 2. Zivilkammer des Duisburger Landgerichts kam es gestern zu keiner Einigung. 2011 hatte der Fotograf die damals 17-Jährige bei dem "Appletree Garden Festival" in Diepholz im Rahmen seines Kunstprojekts ohne Kleidung aufgenommen. Die Minderjährige hatte lediglich Stiefel an und war in einer Gruppe mit anderen nackten Menschen von der Seite zu sehen. Die Darsteller hatten sich für das Projekt "Naked Heart" in Herzform aufgestellt.

Der Fotograf hätte dafür eine Einverständniserklärung der Eltern einfordern müssen. Er argumentiert allerdings, dass er das Alter nicht erkennen konnte. Außerdem sehe er eine Erlaubnis schon dadurch gegeben, dass die junge Frau an dem Festival teilnahm. Es gehe im Wesentlichen um Unterlassungs- und Schmerzensgeldansprüche, sagte die Zivilrichterin gestern. Die Klägerin habe an dem Fotoprojekt des Beklagten teilgenommen, das auch von einem Filmteam begleitet wurde und sich nackt mit einer Personengruppe ablichten lassen. Die Frau habe sich später gegen die Veröffentlichung und Verbreitung gewendet. Es gebe einen Unterlassungsanspruch. Die Veröffentlichung und Verbreitung verletze die Frau in ihrem Persönlichkeitsrecht, so die Richterin. Der Schutz der Persönlichkeit habe Vorrang vor der Kunstfreiheit.

Die Richterin schlug gestern eine gütliche Einigung vor. Die Anwältin der Klägerin sagte, dass sie schon der Presse entnommen habe, dass der Fotograf damit nicht einverstanden sei. Der Verteidiger des Voerders erklärte, sein Mandant sehe ein, dass er sich formell nicht richtig verhalten hat. Er lege aber Wert auf ein Urteil. Immerhin habe die Frau erst knapp ein Jahr nach dem Kunstprojekt Unterlassung gefordert. Wenn es ihr wichtig gewesen wäre, hätte sie sich auch unmittelbar nach dem Festival an ihn wenden können.

Außerdem sei sie zur Zeit der Aufnahme schon knapp 18 Jahre alt gewesen. Er sehe einen Anspruch auf Schmerzensgeld nicht gegeben. Der Anwalt sagte auch, dass sein Mandant daraus gelernt habe. Er lasse jetzt Teilnehmer aller seiner Projekte Verträge unterschreiben und er kopiere die Ausweise.

Die junge Frau selbst war gestern nicht vor dem Landgericht erschienen.

Seine Entscheidung will das Gericht am 27. März verkünden.

(RP)
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