Dinslaken Kein Fahrverbot für Busse und Lkw auf der Fuchsstraße

Dinslaken · Ausschuss für öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr schloss sich der Stellungnahme der Dinslakener Stadtverwaltung an.

Ihren Antrag, die Fuchsstraße in eine Anliegerstraße umzuwandeln, haben die Anlieger, die diese Forderung mit ihrer Unterschrift bekräftigt hatten, inzwischen zurückgezogen. Doch hielten sie daran fest, dass für ihre Straße ein Fahrverbot für Busse und für Lkw ab 7,5 Tonnen (ausgenommen Anliegerverkehr) verhängt wird. Gestern nun befasste sich der Ausschuss für öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr mit dieser Thematik. Das Gremium schloss sich der Ansicht der Verwaltung an, die für die Fuchsstraße sowohl die Umwandlung in eine Anliegerstraße als auch das Fahrverbot für Busse und Lkw ablehnt.

Insgesamt 111 Anwohner der Fuchsstraße hatten den Ursprungsantrag unterschrieben. Als Begründung für das geforderte Fahrverbot führten sie an, dass ihre Wohnqualität durch den Lärm der Busse empfindlich gestört werde, zudem wiesen sie auf das Gefahrenpotenzial für spielende Kinder durch diese Verkehrsbelastung hin. Tempo 30 werde von den Busfahrern nach Einschätzung der Anlieger nicht eingehalten. Weiterhin führten sie an, dass ihre Straße bauartbedingt nicht für Lkw-Verkehr ausgelegt sei.

Die Stadtverwaltung nahm sich der Problematik an, der Arbeitskreis Verkehr befasste sich mit der Thematik. Der Busverkehr ist inzwischen eingestellt worden, es handelte sich um Schienenersatzverkehr der Duisburger Verkehrsgesellschaft (DVG) für Straßenbahnen. Die Fuchsstraße wurde als Wendeschleife für Leerfahrten der Busse genutzt. Geschwindigkeitsüberschreitungen durch Busse konnten bei Messungen weder durch die DVG, die Polizei noch durch die Stadt Dinslaken festgestellt werden. Die Beschwerde hinsichtlich der Lärmbelastung durch Busse konnte der Arbeitskreis nicht nachvollziehen. Auch sei ein erhöhtes Gefahrenpotenzial nicht zu erkennen. Die Nutzung der Straße durch kleinere Lkw wird als unbedenklich eingestuft.

Kritisch beurteilen Anlieger das Fehlen des Gehweges auf einer Länge von etwa 50 Metern im nördlichen Bereich der Fuchsstraße zur L 1 sowie dem baulich nicht erschlossenen Bereich der Hirschstraße in Fahrtrichtung Duisburg. Diese Bedenken greifen nach Ansicht der Verwaltung nicht. Der Ausbauzustand der Fuchsstraße sei seit 30 Jahren unverändert. Bei Erschließung der unbebauten Grundstücke an die Fuchsstraße würden Gehwege kostenpflichtig angelegt. Für den Bereich der Hirschstraße sei aufgrund fehlender Erschließungsmöglichkeiten der Grundstücke auch künftig keine Errichtung von Gehwegen vorgesehen. Mit den Anliegerbedenken hinsichtlich des künftigen Lieferverkehrs des geplanten Gewerbegebietes zwischen B 8 und Fuchsstraße wird sich die kommunale Stabsstelle Stadtentwicklung und Verkehrsinfrastruktur befassen.

(RP)
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