Dinslaken Knöllchen: Auto auf Gehweg aufgeladen

Dinslaken · Geparkte Fahrzeuge blockierten Stellplätze der Ladestation an der Neutor-Galerie. Halter des Elektrowagens wurde wegen verbotswidrigen Parkens mit einem Verwarnungsgeld belegt, das nicht zurückgenommen wird.

Das Verwarnungsgeld in Höhe von 20 Euro, das die Stadt Dinslaken von ihm wegen Parkens auf einem Gehweg haben will, wird Frank Schwarzer nicht zahlen, das steht für den Bürger aus der Nachbarstadt Wesel fest. Die Zahlung verweigert er aus prinzipiellen Überlegungen, wie er der Rheinischen Post erklärte, um auf die Problematik des unberechtigten Parkens auf Stellplätzen an Elektroladesäulen, die dadurch blockiert werden, aufmerksam zu machen.

Was war geschehen? Die Tochter des Weselers war mit dem Elektroauto, das auf ihren Vater zugelassen ist, in Dinslaken unterwegs und wollte die Batterie des Fahrzeugs an der Ladestation an der Neutor-Galerie aufladen, da sie sonst nicht mehr weitergekommen wäre. Doch beide Stellplätze in Bereich der Ladestation waren besetzt. "Auf dem einen Parkplatz parkte ein Pkw mit Verbrennungsmotor und auf dem zweiten Parkplatz ein Elektrofahrzeug, das jedoch nicht zum Laden angeschlossen war. Es parkte offensichtlich nur dort", so Schwarzer, der dies auch der Stadt Dinslaken in seiner Begründung mitteilte, warum er das gegen ihn verhängte Verwarnungsgeld nicht bezahlen wird. Seine Tochter parkte das Elektromobil also auf dem Gehweg an der Station und lud ihr Fahrzeug auf. Während sie das Aufladekabel anschloss, kam ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes vorbei und stellte das Knöllchen aus. Der jungen Frau, so Schwarzer weiter, riet der städtische Beschäftigte: "Sie können ja das andere Fahrzeug abschleppen lassen."

Dieser gesamte Vorgang ist für Frank Schwarzer symptomatisch für die nach seiner Ansicht halbherzigen Bemühungen um Elektromobilität. Es würden Elektrosäulen aufgestellt, doch im Alltag werde der Elektromobilist im Regen stehen gelassen. "Nach meiner Auffassung wäre es dem Mitarbeiter Ihrer Behörde durchaus möglich gewesen, die Fremdparker abschleppen zu lassen. Dieses gibt das Elektromobilitätsgesetz nach meiner Lesart durchaus her", wie Schwarzer der Stadt Dinslaken mitgeteilt hat.

Nach seiner Erfahrung werden Ladesäulen oft zugeparkt, dagegen sollte seiner Ansicht nach konsequent vorgegangen werden. Denn: "Vor einer Tanksäule parkt ja schließlich auch niemand, wenn er nicht gerade tankt." Er führt Hamburg als nachahmenswertes Beispiel an, denn dort würden alle Falschparker an Ladesäulen rigoros abgeschleppt. Nach Aussage von Dinslakens Stadtsprecher Marcel Sturm könnten solche Fahrzeuge, so die juristische Einschätzung der Kommune, nicht einfach abgeschleppt werden. Allerdings gibt es Knöllchen für Stellplatzblockierer - wie auch in diesem speziellen Fall.

Nach Eingang der Stellungnahme von Schwarzer prüfte die Dinslakener Verwaltung den Vorgang. Auch unter Berücksichtigung der Argumentation des Weselers wird das Verwarnungsgeld nicht zurückgenommen, da dessen Elektrowagen "ordnungswidrig auf dem plattierten Gehweg" abgestellt worden war. Zahlt er nicht, droht ihm nun ein kostenpflichtiger Bußgeldbescheid.

(RP)
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