Voerde/Dinslaken Landgericht wertet Geständnis strafmildernd

Voerde/Dinslaken · Ehepaar, das schwangere Exgeliebte des Mannes misshandelt hat, kommt mit Bewährung davon.

Ein Mann, der seine schwangere Exgeliebte misshandelte, muss nun doch nicht ins Gefängnis. Im Berufungsverfahren wurde das Urteil zu seinen Gunsten abgeändert. Das Gericht verhängte gegen ihn und seine Ehefrau eine Bewährungsstrafe von jeweils 18 Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung. Außerdem müssen sie gemeinsam 2500 Euro an das Opfer zahlen.

In erster Instanz war der Mann zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten, seine Ehefrau zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das mildere Urteil erklärte das Gericht damit, dass das Ehepaar weitgehend geständig war.

Die Tat liege außerdem lange zurück und habe keine schweren Folgen gehabt. Das Kind kam ohne Schäden zur Welt.

Am gestrigen zweiten Verhandlungstag wurde auch eine Fachärztin für Rechtsmedizin gehört. Sie sollte aufklären, wie gefährlich die Tritte waren, mit denen das Opfer traktiert wurde. Das Ehepaar hatte Schläge und Tritte zugegeben, die seien aus seiner Sicht aber nicht so heftig und zahlreich gewesen, wie die 35-Jährige vor Gericht geschildert hatte. Grund für die Befragung der Rechtsmedizinerin waren unter anderem fehlende Hämatome an Bauch und Unterleib der Geschädigten. Der Richter sprach von mindestens acht Tritten mit voller Wucht, Fausthieben und Würgen der Frau, die in Rede stehen. Eine andere Ärztin hatte nach der Tat kleine Einblutungen am Oberschenkel des Opfers, aber keine Hämatome festgestellt. Dafür hatte die Rechtsmedizinerin eine Erklärung: Falls mit Stoffschuhen oder mit der Schuhseite zugetreten wurde, entstünden nicht zwingend blaue Flecken. Auch komme es durchaus vor, dass nach einem Würgen keine Würgemale zu erkennen seien. Die Voerderin berichtete, wie bereits am ersten Verhandlungstag, von der Beziehung zwischen ihr und dem Angeklagten. Den Mann habe sie über das Internet kennengelernt. Besonders habe sie seine ruhige und liebevolle Art fasziniert. Nach wenigen Wochen war die schöne Zeit allerdings vorbei: "Ich sollte seinen Cousin heiraten, damit der aus Marokko nach Deutschland kommen kann", habe der Angeklagte gefordert. Inzwischen glaube sie, dass er sie nur für diese Scheinehe aussuchte. Nach ihrer Weigerung habe der Mann nichts mehr mit ihr zu tun haben wollen. Er habe noch gesagt, er werde eine andere Deutsche finden, die einer Heirat gegen Bezahlung zustimme. Als sie ihm danach von ihrer Schwangerschaft berichtete, habe er mit hasserfüllter Stimme Drohungen ausgestoßen, um sie zur Abtreibung zu überreden.

Das Ehepaar hatte einen Teil der Vorwürfe eingeräumt. Sie seien zu der Frau gefahren, um mit ihr zu reden. Einen Plan, die Frau zu verletzen, habe es nicht gegeben. Die Voerderin hatte am Tatabend versehentlich den Schlüssel von außen in der Wohnungstür stecken gelassen. Als sie aus der Dusche kam, standen die beiden dunkel gekleideten Angeklagten vor ihr und hätten sie direkt angegriffen. Ein Messer, mit dem ihr Exfreund gedroht haben sollte, ihr das Kind aus dem Bauch zu schneiden, hat die Polizei nicht gefunden.

(RP)
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