Dinslaken/Duisburg Leergut-Dieb zu Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt

Dinslaken/Duisburg · 42-Jähriger stahl von Tankstellengelände drei Säcke mit Pfand-Behältern. Landgericht verdreifachte die Strafe.

An einer Dinslakener Tankstelle entwendete ein vorbestrafter Dieb Leergut im Wert von fast 400 Euro. Das Duisburger Landgericht verurteilte ihn wegen Diebstahls in einem besonders schweren Fall.

Der 42-Jährige war im Juli des vergangenen Jahres in der Nacht über die Mauer der Tankstelle in Dinslaken geklettert und hatte zwei volle und einen halbvollen Sack mit Leergut mitgenommen. Der Angeklagte legte nur ein Teilgeständnis ab. Er sagte, die Säcke standen außerhalb des Tankstellengeländes. Damit hätte er sich lediglich eines einfachen Diebstahls schuldig gemacht. Davon war das Dinslakener Amtsgericht in erster Instanz ausgegangen und hatte den Mann zu einer Geldstrafe von 400 Euro verurteilt. Die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein, mit Erfolg.

Denn die Berufungskammer sah das Eindringen auf das abgesperrte Gelände als erwiesen an und verdreifachte die Geldstrafe unter Einbeziehung einer weiteren Verurteilung. Eine Mitarbeiterin bestätigte, dass man Leergut nie auf dem unumzäunten Außengelände lagere. Eine weitere Zeugin hatte von einem Imbiss aus beobachtet, dass der Angeklagte auf die Mauer kletterte. Der 42-Jährige stritt das ab. Er sei nicht über die Mauer geklettert, sondern nur daran hochgeklettert, weil er sehen wollte, was sich dahinter verbirgt. Auf dem Betriebsgelände sei er nicht gewesen. Bevor das Diebesgut abtransportiert werden konnte, wurde der Angeklagte gestellt. Seine Ehefrau wurde bereits in erster Instanz freigesprochen. Sie hatte angegeben, ihr Mann habe ihr gesagt, sie solle ihm beim Transport helfen. Von dem Diebstahl wisse sie nichts.

In diesem Jahr wurde der Angeklagte bereits erneut verurteilt: wegen des Diebstahls von 30 Metern Kabeln auf dem Betriebsgelände der Stadtwerke.

(RP)
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