Dinslaken Mietspiegel für Dinslaken nur Leitfaden

Dinslaken · Haus und Grund, der Mieterverein sowie die Stadtverwaltung befürchten keine negativen Auswirkungen durch ein jüngst gesprochenes Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg. Die seit langem bewährte Praxis wird beibehalten.

 Dinslaken ist eine beliebte Wohnstadt. Das Bild zeigt renovierte Wohnblocks an der Luisen- und Sedanstraße.

Dinslaken ist eine beliebte Wohnstadt. Das Bild zeigt renovierte Wohnblocks an der Luisen- und Sedanstraße.

Foto: Martin Büttner

Das Amtsgericht Charlottenburg in Berlin hat in einem jüngst gesprochenen Urteil den Mietspiegel der Bundeshauptstadt als fehlerhaft eingestuft, weil dieser nicht nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen aufgestellt worden sei. Ein Vermieter hatte geklagt, weil er eine Mieterhöhung durchsetzen wollte, die durch den Berliner Mietspiegel nicht zulässig gewesen ist. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, doch gibt es erste Einschätzungen, dass möglicherweise ähnliche Prozesse geführt werden könnten. Für die Zukunft steigt die Bedeutung der Mietspiegel, wenn in vielen Großstädten die Mietpreisbremse eingeführt wird, da der Mietspiegel dann zum verbindlichen Maßstab für Erhöhungen der Miete wird. Die Stadt Dinslaken teilt diese Befürchtungen für ihren Zuständigkeitsbereich allerdings nicht. "Zumal auch die Wohnungssituation in Berlin eine völlig andere als in Dinslaken ist", erklärte Horst Dickhäuser, Sprecher der Stadtverwaltung.

Für Dinslaken gilt seit dem 1. Januar 2014 ein "einfacher" Mietspiegel (kein so genannter "qualifizierter"), der bis Ende dieses Jahres gültig ist und Baujahr, Lage und Ausstattung der Wohnungen berücksichtigt. Er bezieht sich ausschließlich auf nicht preisgebundene Mietwohnungen des freifinanzieren Wohnungsbaus, nicht aber für öffentlich geförderte Wohnungen. Aufgestellt wurde er vom Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverband Dinslaken sowie dem hiesigen Mieterverein in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung. Er gilt als Übersicht über die ortsüblichen Mieten.

"Der Mietspiegel ist mit den beiden großen Interessensverbänden, Haus und Grund sowie dem Mieterverein abgestimmt worden. Wir sehen aufgrund des Berliner Urteils keine direkten Auswirkungen auf Dinslaken", erklärte Horst Dickhäuser. Bislang gibt es nach seiner Einschätzung auch keinen Anlass, vom bisherigen System, das sich bewährt habe, abzuweichen oder es auf Sicht generell in Frage zu stellen. Nach den Worten des Stadtsprechers hat es bislang auch keine Klagen über das bisher praktizierte System der Erstellung des Mietspiegels gegeben. Dieser sei als ein Leitfaden anzusehen, es gebe aber keine Verpflichtung, sich an die dort aufgelisteten Mieten zu halten. Dass diese Erfahrung schon so mancher Bürger gemacht hat und für seine angemietete Traumwohnung jeden Monat tief in die Tasche greifen und eine hohe Miete über dem Durchschnitt zahlt, wissen auch die Verantwortlichen bei der Stadt. "Das fällt unter die Vertragsautonomie von Vermietern und Mietern", so Dickhäuser.

Nach einer ersten Einschätzung des Mietervereins Dinslaken werden vom Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg keine gravierenden Auswirkungen für Dinslaken erwartet. Der Mietspiegel sei nur ein Leitfaden, um Mietpreise einschätzen zu können.

Rechtsanwalt Bernd H. Minzenmay, dessen Kanzlei den Verband Haus und Grund vertritt, hat keine Sorge, dass das in Berlin gefällt Urteil negative Folgen für die Stadt haben könnte, weil es in Dinslaken keinen qualifizierten, also nach empirischen Kriterien aufgestellten Mietspiegel gibt, gegen den geklagt werden könnte.

Der Dinslakener Mietspiegel ist kostenfrei im kommunalen Bürgerbüro erhältlich, außerdem kann er von der Internetseite der Stadt (www.dinslaken.de) heruntergeladen werden.

(RP)
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