Dinslaken Missbrauch: Ex-Kommissar verurteilt

Dinslaken · Wegen sexuellen Missbrauchs in zwei Fällen hat das Schöffengericht einen vom Dienst suspendierten Weseler Kommissar zu einer zweieinhalbjährigen Haftstrafe verurteilt. Noch im Gerichtssaal kündigte der Verteidiger des Mannes an, dass man Berufung einlegen werde.

 Gewissenskonflikte entbinden gläubige Menschen nicht unbedingt von beruflichen Aufgaben, entschied das Freiburger Arbeitsgericht.

Gewissenskonflikte entbinden gläubige Menschen nicht unbedingt von beruflichen Aufgaben, entschied das Freiburger Arbeitsgericht.

Foto: ddp, ddp

Denn sollte der Richterspruch rechtskräftig werden, verliert der Ex-Polizist seinen Beamtenstatus und damit viel Geld.

Zunächst äußerlich gelassen hörte der Angeklagte bei der Urteilsverkündung der Begründung von Richter Ollesch zu. Später schüttelte er immer wieder fassungslos den Kopf und sagte: "Diese Taten hat es nicht gegeben." Das sieht das Schöffengericht ganz anders.

Für Ollesch und seine beiden Laienrichter steht zweifelsohne fest, dass der Angeklagte im Frühjahr 2002 einen zwölfjährigen Jungen und dessen Cousin beim Rauchen an der Niederrheinhalle beobachtet. Der Polzist zückt seinen Dienstausweis.

Dem Cousin gelingt die Flucht. Den Zwölfjährigen mit in sein Haus und will von ihm Fotos machen. Als der Junge das ablehnt, bringt er ihn in den Keller, wo er ihn unsittlich berührt. Erst acht Jahr später überwindet sich der mittlerweile 18-Jährige und erstattet Anzeige. Ollesch: "Diese Tat kreide ich Ihnen sehr übel an. Zumal Generationen von Pädagogen Kinder auffordern, sich in Notsituationen an einen Polizisten zu wenden. Ihre Tat hat das Leben dieses jungen Mannes negativ beeinträchtigt."

Zeuge: Geschichte erfunden

Für das Gericht ist der "phädophil veranlagte" Ex-Polizist ein Wiederholungstäter. Denn im September 2007 hatte er drei elf- bis 13-jährige Heimkinder des Internationalen Bundes (IB) zu einer Spritztour über die A 3 eingeladen. Auf der Rückfahrt bog er in ein Hünxer Waldstück ein, wo er die beiden Jüngeren zu einem Pfänderspiel bewegen konnte. Wussten die beiden Kinder keine Antworten auf die Rechenaufgaben, mussten sie ein Kleidungsstück ausziehen.

Weil nicht geklärt werden konnte, ob der Angeklagte die beiden nackten Jungen berührt hatte, wurde er "nur" wegen versuchten Missbrauchs verurteilt. Dass einer der beiden Opfer gestern als Zeuge davon sprach, die ganze Sache sei erfunden, änderte nichts an der Überzeugung des Gerichts. Gutachter hatten erklärt, das Trio sei gar nicht in der Lage gewesen, eine solch komplexe Geschichte zu erfinden.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort