Dinslaken Missbrauch mit Handy gefilmt

Dinslaken · Wegen sexuellen Missbrauchs zweier Mädchen und Kinderpornografie wurde ein 22-Jähriger vor dem Dinslakener Amtsgericht verurteilt. Hält er sich an die Auflagen, wird die zweijährige Strafe zur Bewährung ausgesetzt.

Ein mildes Urteil sprach Richter Paul Buck am Amtsgericht Dinslaken gegen einen 22-jährigen Mann, der wegen sexuellen Missbrauchs, Beschaffung und Besitz von Kinderpornografie, schweren sexuellen Missbrauchs und versuchten sexuellen Missbrauchs angeklagt war.

Zwar stellte Buck die Bewährung auf die Jugendstrafe von zwei Jahren zunächst zurück. Doch sollte sich der Angeklagte aus Dinslaken an die Auflagen des Gerichts halten, so wird die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Die Auflagen beinhalten im Kern, dass er sich umgehend um einen Platz in einer Therapie kümmern muss, konstant Kontakt zu einem Bewährungshelfer hält und 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit leistet. Zugute kam dem Angeklagten sicherlich, dass er sich in allen Punkten geständig zeigte. Zwischen dem 1. Juli 2007 und dem 9. Oktober 2007 bedrängte er mehrfach die damals neunjährige Nachbarstochter und deren gleichaltrige Freundin. Unter dem Vorwand, den Kindern sein Terrarium zu zeigen, lockte er die Mädchen in seine Wohnung, wo er versuchte, sie zu sexuellen Handlungen zu drängen. Als die beiden Mädchen dies ablehnten, setzte er aber nicht nach, was sich strafmildernd auswirkte.

Ungünstige Prognose

Am 9. Oktober 2007 nahm ihn die Polizei fest und stellte dabei sein Handy sicher, auf dem sich etliche Videos und Bilder mit Kinderpornografie befanden. Darunter war auch ein Video mit der Nachbarstochter. Es war bei dem ersten "Besuch" der beiden Mädchen entstanden. Wenig positiv fielen die Analyse des psychologischen Gutachters und der Jugendgerichtshilfe aus. Eine "äußerst ungünstige Prognose" stellte etwa der Gutachter aus, mit einer hohen Gefahr eines Rückfalls, da dem Angeklagten "ihm tragende, stabilisierende Faktoren fehlen". Und auch der Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe fragte in Bucks Richtung, ob es für den Angeklagten überhaupt eine passende Therapieform gebe, und dieser überhaupt therapiefähig sei. Schlussendlich plädierte das Duo aber dafür, dem Angeklagten eine "zweite Chance" in Form einer Therapie einzuräumen, allerdings unter strengen Auflagen.

Buck folgte den Plädoyers

Die wichtigste Frage, die es für Buck bei der abschließenden Beratung mit seinen Schöffen zu klären galt, war die, ob der Angeklagte nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht zu beurteilen sei. Letztlich entschied sich Buck entsprechend der Plädoyers des Staatsanwalts und des Verteidigers für eine Jugendstrafe.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort