Landgericht Duisburg Mordprozess: Sohn spricht von Folter

Dinslaken · Das Duisburger Landgericht hat Mittwoch erneut den Sohn der ermordeten Dagmar E. gehört. Der belastete seine Mitangeklagten weiter schwer.

 Das Duisburger Landgericht hat Mittwoch erneut den Sohn der ermordeten Dagmar E. gehört.

Das Duisburger Landgericht hat Mittwoch erneut den Sohn der ermordeten Dagmar E. gehört.

Foto: dpa, Carsten Rehder

So schilderte der Sohn erneut, dass ihn der zur Tatzeit 17-Jährige der drei Brüder, die sich mit Alexander E. vor Gericht verantworten müssen, ihn immer wieder bedrohte. Dabei wurde er noch konkreter als bisher. Sein Freund habe gedroht, ihn zu Tode zu foltern.

Bisher müssen sich zwei der Brüder wegen Mordes, ein weiterer wegen Anstiftung zum Mord und der Sohn des Opfers wegen Totschlags durch Unterlassen verantworten. Denn Alexander E. soll nach bisherigen Erkenntnissen lediglich nicht eingegriffen und Musik gehört haben, als seine Mutter neben ihm ermordet wurde. Gestern wies der Richter allerdings darauf hin, dass statt Totschlags durch Unterlassen auch eine "aktive Teilnahme” an der Tötung denkbar wäre.

Der 17-Jährige habe ihm gesagt, er werde ihm "Gliedmaßen abhacken und Gedärme rausschneiden”, wenn er nicht schweigt. Die Drohungen bezeichnete Alexander E. als "sehr horrorfilmmäßig”. Außerdem habe er ihm ein Messer an den Hals gehalten. Auch sei der Mitangeklagte sehr anspruchsvoll gewesen. Zu oft habe er von ihm Geschenke haben wollen. Wenn er auf die Aufforderung, ihm etwas zu kaufen, mit einem "Nein” antwortete, weil er kein Geld hatte oder die Forderung überflüssig fand, habe dieser wochenlang nicht mit ihm geredet. Auch habe er ihm mehrmals Geld gegeben.

Alexander E. sprach außerdem davon, dass einer der Angeklagten ihn davon abhielt, aus dem Fenster zu springen. Auf die Vorhaltungen des Gerichts, dass Gewaltandrohungen und Verhinderung von Selbstmord nicht so recht zusammenpassen, hatte der 25-Jährige eine Erklärung: Die Brüder hätten nicht aus Sorge gehandelt, sondern nur nicht mit seinem möglichen Selbstmord in Verbindung gebracht werden wollen.

Die gestrige Vernehmung war mit vielen Widersprüchen gespickt, wie sowohl der Richter als auch andere Prozessbeteiligte bemängelten. Auch die Telefonüberwachung warf noch Fragen auf. So redete Alexander E. darüber, er wolle mindestens einen Liter Blut trinken. Die wirre Ankündigung führte der Angeklagte auf vorherigen Marihuanakonsum zurück. Nach dem Hinweis, dass er gerade von der Vernehmung bei der Polizei zurückgekehrt war und kaum unter Drogeneinfluss gestanden haben wird, fand er eine andere Erklärung: Er wolle ein Buch schreiben und habe über mögliche Textteile nachgedacht. Es könne auch sein, dass er einfach einen Liedtext zitierte.

Alexander E. belastete auch den 26-Jährigen, einen Trinkhallenbesitzer aus Wesel, der als mutmaßlicher Auftraggeber des Mordes angeklagt ist, weiter. Ihm habe er 1000 Euro aus dem Verkauf der Einrichtung des Kosmetiksalons seiner Mutter gegeben. Der 26-Jährige habe auch gefordert, Alexander E. solle "seine Brüder raushalten", wenn der Verdacht auf sie fällt. Dem Drängen der Verteidigung, dass der Haftbefehl gegen den 26-jährigen Weseler nun aufgehoben werden könne, kam das Gericht nicht nach. "Ein dringender Tatverdacht ist nicht ausgeräumt”, erklärte der Richter.

Der mutmaßliche Auftraggeber schuldete dem Opfer Geld. Die 58-Jährige hatte ihm 6000 Euro geliehen und das Geld nicht zurückerhalten. Möglicherweise musste sie sterben, weil sie mit einer Anzeige drohte. Der Mann soll mit dem Opfer liiert gewesen sein.

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