Dinslaken/Duisburg Murat D. bleibt in psychiatrischer Klinik

Dinslaken/Duisburg · Das Duisburger Landgericht befand den 27-jähringen Mann aus Dinslaken wegen einer schizophrenen Psychose für schuldunfähig, ordnete allerdings Sicherungsverwahrung für unbestimmte Zeit an.

Der wegen Mord, versuchtem Mord, versuchtem Totschlag und gefährlicher Körperverletzung angeklagte Murat D. aus Dinslaken verbleibt in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik. Dies war das abschließende Urteil im Prozess am Duisburger Landgericht. Der 27-jährige Mann aus LOhberg hatte im Februar einen seiner Nachbarn mit einem Messer umgebracht. Einige Wochen später war er, wiederum mit einem Messer, auf einen anderen Nachbarn losgegangen und hatte diesen schwer verletzt. Während seines Aufenthaltes in Gefängnis hatte er sowohl Justizvollzugsbeamte attackiert als auch einen Mithäftling mit einem Frühstücksmesser angegriffen und schwer verwundet.

"Es geht hier nicht um eine Frage von Schuld und Sühne", erklärte der Vorsitzende Richter am Landgericht in der Urteilsbegründung. "Die Frage ist eher, ob es sich eine Gesellschaft leisten kann, einen Menschen draußen rumlaufen zu lassen, der ein hohes Gefahrenpotenzial darstellt." Die Antwort des Gerichts auf diese Frage war klar: Murat D. wird in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik verbleiben. Das Gericht befand, dass der Angeklagte aufgrund einer schizophrenen Psychose während seiner verschiedenen Taten im juristischen Sinne nicht schuldfähig gewesen ist. "Seine Steuerungsfähigkeit war aufgehoben und deshalb handelte er ohne Schuld", stellte der Vorsitzende Richter fest. Daher kann der Angeklagte für seine Taten auch nicht verurteilt werden. Es kam für ihn aus diesem Grund nur die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik zur Sicherungsverwahrung in Frage, die das Gericht am Ende auch anordnete.

Seine Gewalttaten habe der 27-jährige Dinslakener unter dem Einfluss seiner psychischen Störung begangen, die unter anderem zu Wahnvorstellungen, Fehleinschätzungen und auch Fehlinterpretationen der Realität führte. Als Beispiel dafür nannte der Richter die Vorstellung des Angeklagten, man habe ihm in seiner Kindheit eine Verletzung im Gesicht zugefügt und er suche jetzt noch immer nach dem Täter, der ihm dies angetan hatte. "Ich gehe davon aus, dass der Täter in meinem unmittelbaren Umfeld ist", zitierte der Richter während der Urteilsbegründung die Worte des Angeklagten, die dieser bei einer Vernehmung zu Protokoll gegeben hatte. "Ich gehe davon aus, dass damit jeder im Umfeld des Angeklagten in Gefahr ist", erklärte der Vorsitzende Richter. Zu dieser Einschätzung dürften auch die Einlassungen des Angeklagten zu seinen anderen Gewalttaten beigetragen haben, in denen er sich ebenfalls teilweise in eingebildeten Bedrohungslagen gesehen hatte, auf die er mit seinen Gewaltausbrüchen reagierte. "In seinem derzeitigen Zustand ist der Angeklagte eine tickende Zeitbombe und für niemanden wirklich einschätzbar oder gar beherrschbar", sagte der Richter weiter.

Daher war es aus Sicht des Gerichtes unumgänglich, Murat D. auch weiterhin in einer psychiatrischen Klinik verwahren zu lassen. Wie lange der 27-jährige Dinslakener in der geschlossenen psychiatrischen Einrichtung in Sicherheitsverwahrung bleiben muss, war für das Gericht noch nicht abzuschätzen. "Es fehlt ihm bisher jede Einsicht, dass er krank ist und damit auch die Bereitschaft, etwas dagegen zu unternehmen", erklärte der Richter zum Abschluss seiner Urteilsbegründung. Erst dann, wenn keine Gefahr mehr besteht, dass er weitere Straftaten begeht, könnte Murat D. irgendwann wieder entlassen werden.

(RP)
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