Dinslaken Musiklehrer sieht sich selbst als Opfer

Dinslaken · Duisburg/Voerde Er ist zweimal einschlägig vorbestraft, wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern. Er hätte ahnen können, dass es Probleme gibt. Das hat den Voerder nicht davon abgehalten, sich – jedenfalls bis zum Ende des Jahres 2005 – immer wieder als Musiklehrer und Chorleiter auf Stellen zu bewerben, bei denen er in Kontakt mit jungen Mädchen kommen konnte. Er hat an Duisburger Grundschulen Unterricht gegeben, bei dem es „normal“ war, dass sich acht- bis neunjährige Schülerinnen zum Blockflötespielen auf seinen Schoß setzten; er ist mit Kindern ins Schwimmbad gefahren, obwohl das nicht zu seinen Aufgaben gehörte. Er hat sich mehr als verdächtig gemacht.

Dennoch sieht er sich selbst als Opfer; als Leidtragender aus der Luft gegriffener Gerüchte und Vorurteile, verbreitet durch ehemalige Arbeitgeber, überbesorgte Eltern und die Medien. Seine letzte Beschäftigung als Leiter dreier Erwachsenen-Chöre im Raum Geldern hat der 53-jährige Pädagoge jetzt verloren, weil er, wie berichtet, seit vergangener Woche erneut wegen sexuellen Missbrauchs vor dem Duisburger Landgericht steht. In der Zeit von März 2003 bis September 2005 soll er laut Anklage mehreren Kindern durch Berührungen erheblich zu nahe gekommen sein.

Die dreijährige Bewährungszeit der im Jahr 2000 ausgesprochenen zweijährigen Haftstrafe war damals gerade abgelaufen. Das kann Zufall sein. Die Vorwürfe streitet der Angeklagte jedenfalls nach wie vor ab. Eine sexuelle Motivation seiner Handlungen, sagt er, habe es nie gegeben. Gestern, am dritten Verhandlungstag, sagte unter anderem ein ermittelnder Beamter der Kriminalpolizei Duisburg aus.

Er hatte den ehemaligen Gymnasiallehrer nach der Anzeige durch Eltern von Schülern der Walsumer Don-Bosco-Grundschule vernommen. Dass er sich nicht besonders zu Kindern und Jugendlichen hingezogen fühle, habe der Angeklagte in der Befragung betont, so der Polizist. Der Umstand, dass er immer wieder mit Kindern gearbeitet habe, sei laut Aussage des Lehrers aus der Not heraus geboren. In der Erwachsenenbildung habe er seinerzeit keine Anstellung gefunden. Auch eine Umschulung zum Kultur- und Freizeitmanager sei erfolglos gewesen.

Sicher ist: Sollte es zu einer Verurteilung kommen, steht die Anordnung eines Berufsverbots, das Tätigkeiten im Umfeld von Kindern betrifft, im Raum. Der Prozess wird fortgesetzt.

(RP)
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