Voerde/Duisburg Nach U-Haft wieder nach Hause

Voerde/Duisburg · Der Staatsanwalt hatte eine mehrjährige Haft gefordert. Aber das Gericht konnte dem 33-jährigen Voerder keine räuberische Erpressung nachweisen.

Mit einem milden Urteil endete vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz in Duisburg der Prozess gegen einen 33-jährigen Mann aus Voerde. Dem Angeklagten hatte wegen zweifacher versuchter schwerer räuberischer Erpressung eine mehrjährige Haftstrafe gedroht. Doch am Ende stand nur eine Verurteilung zu einem Jahr mit Bewährung wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz und Körperverletzung.

Am 8. Januar 2016 soll er einem früheren guten Freund auf offener Straße in Röttgersbach eine Gaspistole unter die Nase gehalten und 250 Euro gefordert haben. "Bringe das Geld, sonst komme ich wieder und drücke ab", soll er gesagt haben. Gesagt, getan: Am 21. März war er in der Wohnung des Bekannten aufgetaucht, hatte erneut das Geld gefordert und den Onkel des Geschädigten im Schwitzkasten aus dem Haus gezerrt. Draußen konnte der Mann, der sich eine Prellung am Fuß und Hautabschürfungen zuzog, fliehen.

Der 33-Jährige hatte von Anfang an beteuert, er habe nur sein eigenes Geld zurück holen wollen. Er habe dem einstmals besten Kumpel bei einer Halloween-Feier seine Börse anvertraut. Hinterher hätten 250 Euro gefehlt.

Am Ende der mehrtägigen Beweisaufnahme sah sich die Strafkammer außerstande, ihm das Gegenteil zu beweisen. "Wir können nicht ausschließen, dass der Angeklagte tatsächlich einen berechtigten Anspruch gegen den Zeugen hatte", so der Vorsitzende. Eine unberechtigte Bereicherung fiel damit weg. Zudem konnte das Gericht ebenfalls nicht ausschließen, dass der Angeklagte die erste Tat freiwillig und somit strafbefreiend abbrach.

Was übrig blieb, war schnell in Worte gefasst: Das unberechtigte Führen einer Gaspistole und die körperliche Gewalt gegen den Onkel des Zeugen. Zwar war der Angeklagte bereits mehrfach vorbestraft, zumeist wegen Gewaltdelikten. Bislang war er allerdings stets mit Geldstrafen davon gekommen.

Bei der Strafe, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde, berücksichtigte das Gericht auch ein spätes Geständnis des Angeklagten. Nach fünf Monaten in Untersuchungshaft durfte der 33-Jährige nach Hause.

(RP)
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