Dinslaken Neues Amtsblatt informiert über Friedhofsgebühren

Dinslaken · In früheren Zeiten war es Aufgabe des Ausrufers, die Bürgerinnen und Bürger über Veränderungen der Stadtgesetze zu informieren. Mit Glocke und lauter Stimme tat er "kund und zu wissen", was die Obrigkeit zu beschließen geruht hatte. Auch heute noch werden viele Ratsbeschlüsse erst rechtkräftig, wenn sie amtlich verkündet wurden, nur dass die Rolle des Ausrufers längst von den elektronischen Medien übernommen wurde. Die Stadt Dinslaken gibt daher das "Amtsblatt" heraus, in dem die aktuellen Veränderungen des Ortsrechts formell und amtlich verkündet werden.

Gerade ist das Amtsblatt Nummer 18 erschienen, es informiert über Änderungen im Bestattungswesen und über die neuen Friedhofsgebühren. Außerdem werden dort aktuelle Änderungen der Bebauungspläne an der Hedwigstraße und im Bereich Baßfeldshof bekannt gegeben. Interessierte können das Amtsblatt auf der städtischen Homepage einsehen und herunterladen: www.dinslaken.de

(RP)
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