Dinslaken Osterfeuer müssen bis zum 11. März angemeldet sein

Dinslaken · Viele Bürger zünden erfahrungsgemäß Osterfeuer an. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass alle sogenannten Brauchtumsfeuer bis spätestens 11. März bei der Ordnungsbehörde anzumelden sind. Das kann online erfolgen oder per Vordruck. Die Formulare und entsprechende Merkblätter liegen in den Bürgerbüros und im Fachdienst Allgemeine Ordnung, Gewerbe, Verkehr im Stadthaus aus. Die Stadtpressestelle weist darauf hin, dass mit dem Anmelden die Feuer als genehmigt gelten, es sei denn, es erfolgt ein offizielles Untersagen. Wichtig für alle, die zündeln wollen: Letztlich als genehmigt gelten Osterfeuer, wenn diese von Vereinen, Organisationen und Glaubensgemeinschaften veranstaltet werden und für Dritte öffentlich zugänglich sind.

Ein solches Feuer darf nur an einem Tag, Karsamstag, Ostersonntag oder Ostermontag, entzündet werden. Auf trockenes, nicht lackiertes Holz, auf den Abstand zu Wohngebäuden und Nachbarn ist ebenso zu achten wie auf die Windrichtung. Den Veranstaltern ist aufgegeben, Löschmaterial bereit zu stellen und die Reisig- beziehungsweise Holzhaufen vor dem Entzünden zu wenden, um Kleinlebewesen die Chance zur Flucht zu geben.

(RP)
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