Voerde Presbyteriumswahl: Unmut in der Kirchengemeinde

Voerde · Viele Möllener haben keine Benachrichtigung erhalten.

In der evangelischen Kirchengemeinde Götterswickerhamm gibt es Unmut darüber, dass nicht alle Gemeindeglieder, die am Sonntag, 14. Februar, bei der Presbyteriumswahl zum Urnengang berechtigt sind, darüber eine Benachrichtigung erhalten haben. Die Karten waren per Post verschickt worden, diese aber habe nicht alle zustellen können, teilte die Kirchengemeinde in der vergangenen Woche mit. Sie wies darauf hin, dass jeder Wahlberechtigte, der keine Karte bekommen hat, im evangelischen Gemeindebüro an der Frankfurter Straße 355 - jetzt noch am Donnerstag und Freitag, 9 und 12 Uhr - erfragen kann, ob er im Wahlverzeichnis steht und in welchem Wahllokal er wählen muss.

Die Panne bei der Zustellung betreffe offenbar einen Stadtteil, sagt Pfarrer Harald Eickmeier. Die Beschwerden an die Kirchengemeinde wegen nicht erhaltener Karten kamen aus Möllen. Wie viele Personen die Wahlbenachrichtigung insgesamt nicht in der Post hatten, kann der Pfarrer nicht sagen. Rainer Hemsteg, der in Möllen wohnt und sich als Wahlhelfer für den 14. Februar zur Verfügung gestellt hat, wandte sich vor wenigen Tagen mit einer kritischen Mail an Eickmeier.

Hemsteg kritisiert, dass die Information der Gemeinde über die Panne nicht alle davon Betroffenen erreicht habe, die Karten hätten aus seiner Sicht noch einmal verschickt werden müssen. Für ihn stellt dies "keine Gleichbehandlung der Wähler" dar - was man als "Wahlmanipulation" auslegen könne, wie er erklärt. Pfarrer Harald Eickmeier versteht die Aufregung nicht, wie er sagt. Die Kirchengemeinde habe an alle evangelischen Haushalte vor einigen Wochen einen Sondergemeindebrief zu den Presbyteriumswahlen mit Informationen über Kandidaten, Wahlprozedere oder auch darüber, wo die Wähler hingehen müssen, ausgeteilt. "Informiert ist also jeder", betont er. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder einer Kirchengemeinde, die mit erstem Wohnsitz im Bereich der Gemeinde wohnen (oder sich haben umgemeinden lassen in die Gemeinde, zu der sie gehören möchten), wer konfirmiert oder wer mindestens 16 Jahre alt ist.

Auch verweist Eickmeier darauf, dass das Wahlverzeichnis, in dem keiner fehle, und die Wahlbenachrichtigungskarten am Computer aus ein- und derselben Datei erstellt würden. Im Übrigen sei die Kirchengemeinde nicht dazu verpflichtet, eine Wahlbenachrichtigung zu verschicken, da dies mit erheblichen Kosten verbunden sei. Die Presbyteriumswahlen könnten allein im Gottesdienst verkündet oder in den Schaukästen bekannt gemacht werden.

(P.K.)
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