Voerde Schweizer Straße: Viele fahren zu schnell

Voerde · Anwohner aus Spellen hat die Voerder Stadtverwaltung bereits mehrfach auf das Problem hingewiesen.

 Auf der Schweizer Straße in Spellen gilt Schrittgeschwindigkeit. Doch etliche Autofahrer fahren in diesem Bereich, der als verkehrsberuhigte Zone ausgewiesen ist, deutlich zu schnell.

Auf der Schweizer Straße in Spellen gilt Schrittgeschwindigkeit. Doch etliche Autofahrer fahren in diesem Bereich, der als verkehrsberuhigte Zone ausgewiesen ist, deutlich zu schnell.

Foto: Lars Fröhlich

Mit dem Auto, das gerade vorbei fährt, könnte ein Fußgänger beim besten Willen nicht Schritt halten. Theoretisch aber müsste er es können: Die Schweizer Straße, auf der das Fahrzeug fährt, ist verkehrsberuhigte Zone, dort gilt Schrittgeschwindigkeit. Heißt: sieben bis zehn Stundenkilometer, wie Andrea Margraf, Sprecherin der Kreispolizei Wesel, erklärt. Dass sich an die vorgegebene Geschwindigkeit gehalten wird, sei eine "Rarität", berichtet Klaus Markiefka. Der Spellener wohnt seit mehr als 20 Jahren an der Schweizer Straße. Er sorgt sich insbesondere um Kinder - und um Ältere, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind und ängstlich mit ihrem Rollator über die Straße gehen. "Wenn ich das sehe, bekomme ich einen dicken Hals", sagt er. Markiefka hat die Stadt in den vergangenen Jahren mehrfach auf das Problem hingewiesen. Auch Bürgermeister Dirk Haarmann, im Dezember 2014 in einem Gespräch. Ein halbes Jahr später schrieb Markiefka dem Verwaltungschef per E-Mail, dass sich in puncto Schritttempo für die Anwohner in keiner Weise etwas getan habe.

Markiefka fragt sich, warum eine verkehrsberuhigte Straße gebaut, das Gesetz aber zugleich "vernachlässigt" wird. Er würde sich mehr Geschwindigkeitsmessungen und Aufklärung durch die Polizei wünschen. Der Voerder Wache ist das Problem bekannt, wie Polizeisprecherin Andrea Margraf bestätigt. Der zuständige Bezirksdienstbeamte stehe öfter dort und kontrolliere. Um einzuschätzen, ob die vorgegebene Schrittgeschwindigkeit eingehalten wird, reiche das "bloße Auge" aus. Bei sieben bis zehn Stundenkilometern könne man den Wagen nur rollen lassen. Wird schneller gefahren als zulässig, spreche der Bezirksdienstbeamte eine Verwarnung aus oder verhänge ein Verwarngeld. Die Wirkung einer solchen Aktion hält allerdings nicht lange an, wie die Polizeisprecherin einräumt. Nach ein, zwei Wochen sei das Ganze wieder verpufft. Andrea Margraf kann die Verärgerung von Klaus Markiefka "absolut nachvollziehen". Die Polizei habe aufgrund anderer Aufgaben jedoch nicht die Kapazitäten, dort täglich zu stehen. Und: Geschwindigkeitsmessungen, wie sie der Spellener für die Schweizer Straße fordert, würden eher an Unfallhäufungspunkten vorgenommen.

Klaus Markiefka glaubt, dass eine bessere Beschilderung schon etwas bringen könnte. An der Ecke Schweizer Straße/Friedrich-Wilhelm-Straße weist nur auf der rechten Seite das Verkehrsschild den verkehrsberuhigten Bereich aus. Für denkbar hält der Anwohner es auch, wie in Tempo-30-Zonen auf der Fahrbahn einen Hinweis zu platzieren. Ob das zulässig ist, kann Bürgermeister Haarmann nicht sagen. Er hält die Hinweise auf den verkehrsberuhigten Bereich für ausreichend. Die Schweizer Straße sei als solche durch die Pflasterung farblich entsprechend markiert. Der verkehrsberuhigte Bereich sei eindeutig beschildert - auch wenn auf der linken Seite ein Schild fehlt. "Wir haben Rechtsfahrgebot", begründet Haarmann.

Zusätzliche bauliche Maßnahmen sind aus seiner Sicht keine Option. Die würden, wenn, nur punktuell eine Wirkung erzeugen. Bodenschwellen zum Beispiel seien nicht immer das geeignete Mittel, da sie mit Lärmbelästigungen und Verkehrsbehinderungen einher gingen. Haarmann sieht an der Schweizer Straße die maximalen Mittel umgesetzt, um auf den verkehrsberuhigten Bereich aufmerksam zu machen. Und: Die Regeln seien eindeutig. Man könne nur an die Verkehrsteilnehmer appellieren, sich daran zu halten, so der Verwaltungschef. Übrigens: Beschwerden von Anwohnern verkehrsberuhigter Bereiche sind im gesamten Kreisgebiet laut Polizei "keine Seltenheit".

(RP)
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