Dinslaken/Moers Schwerer Vorwurf gegen einen Dinslakener Polizisten

Dinslaken/Moers · Staatsanwaltschaft klagt den Beamten und einen Kollegen wegen fahrlässiger Tötung an.

Um einen tragischen Zwischenfall geht es am Montag der kommenden Woche vor der auswärtigen großen Strafkammer des Landgerichts Moers. Das Gericht muss feststellen, ob zwei Polizeibeamte aus Wesel und Dinslaken möglicherweise mitverantwortlich sind für den Tod eines 46-jährigen Moersers. Der Mann war abends auf der Düsseldorfer Straße in Schwafheim von dem Pkw eines 23-Jährigen erfasst und dabei tödlich verletzt worden.

Da der Getötete laut Obduktionsbericht erheblich alkoholisiert war, schien die Frage nach dem Verursacher des Unfalls zunächst klar. Doch die Staatsanwaltschaft Moers hat nun zwei Polizisten unter Anlage gestellt. Vorwurf: Fahrlässige Tötung.

Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft sollen die Angeklagten am 29.Dezember entgegen der Anweisung der diensthabenden Wachdienstführerin den 46-Jährigen, der offenbar stark alkoholisiert war und Entzugserscheinungen zeigte, nicht an dessen Wohnung in Moers, sondern gut vier Kilometer von der Innenstadt entfernt am südlichen Stadtrand abgesetzt haben. Die Anklage geht davon aus, dass der Mann orientierungslos über die Fahrbahn der Düsseldorfer Straße irrte, wo er von dem herannahenden Fahrzeug erfasst und getötet wurde. Einer der Angeklagten hat im Ermittlungsverfahren den Tatvorwurf bestritten, der andere hat von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Zur Hauptverhandlung sind 16 Zeugen geladen.

Nach den Erkenntnissen der Kreispolizei Wesel hatten Anwohner am Unglücksabend gegen 21 Uhr beobachtet, wie der 46-Jährige vor dem Unfall mehrfach auf die Straße getorkelt sei und versucht habe, dort Autos anzuhalten. mehrere Autos anzuhalten. Das hatten die Zeugen auch der Kripo mitgeteilt, die in die Ermittungen eingeschaltet war. Anwohner hatten darauf hingewiesen, dass die Düsseldorfer Straße an der Unfallstelle besonders gefahrenträchtig sei. Sollte das stimmen und sollten sich die Vorwürfe des Staatsanwalts gegen die beiden Polizeibeamten bestätigen, würde dies das Verhalten der Beamten noch fragwürdiger erscheinen lassen.

(RP)
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