Dinslaken/Voerde/Hünxe Spielhallen drohen Schließungen

Dinslaken/Voerde/Hünxe · Der Glücksspielstaatsvertrag verlangt von Betreibern, dass sie etliche neue Auflagen erfüllen müssen. Die Verwaltungen in Dinslaken und Voerde gehen schon jetzt davon aus, dass die Umsetzung nicht problemlos vonstattengehen wird.

 Den Spielhallen stehen schwere Zeiten bevor, denn Auflagen des Glückspielstaatsvertrages müssen nun umgesetzt werden. Etliche Glückspielstätten werden auf der Strecke bleiben.

Den Spielhallen stehen schwere Zeiten bevor, denn Auflagen des Glückspielstaatsvertrages müssen nun umgesetzt werden. Etliche Glückspielstätten werden auf der Strecke bleiben.

Foto: Marijan Murat/dpa

"In Dinslaken gibt es 13 Spielhallen, alle sind von der Regelung betroffen", sagt Thoma Pieperhoff, Sprecher der Stadt Dinslaken. Wie viele von diesen Glücksspielstätten am Ende dieses Jahres noch übrig sein werden, ist gegenwärtig nicht abzusehen - aber sicherlich nicht mehr alle bisherigen, denn es wird Schließungen geben. In welchem Umfang ist gegenwärtig noch nicht klar.

Aufgrund des Glücksspielstaatsvertrages, dessen Vorgaben zum 1. Dezember umgesetzt werden muss, stehen einschneidende Veränderungen ins Haus. Dazu gehört, dass Mehrfachspielhallen (Mehrfachkonzessionen), wie beispielsweise im Gebäude des früheren Schloßcafé Dölken an der B 8, künftig verboten sind, der Mindestabstand von einer Spielhalle zur nächsten 350 Meter Luftlinie sowie zu Schulen und Kindergärten betragen muss. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und das Oberverwaltungsgericht in Münster haben Urteile in dieser Angelegenheit gesprochen. Danach muss der Glücksspielstaatsvertrag aus dem Jahr 2012 nun umgesetzt werden, bislang gilt eine fünfjährige Übergangsfrist, die Ende November ausläuft. Die Stadt Dinslaken hat Merkblätter erstellt und an die Spielhallenbetreiber verschickt. Diese werden unter anderem darüber informiert, dass sie einen Antrag auf Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis stellen müssen, da eine gewerberechtliche Erlaubnis allein nicht ausreicht. Die Betreiber müssen zudem Werbe-, Sozial- und Informationskonzepte vorlegen. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Umsetzung der Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrages vor Ort nicht problemlos über die Bühne gehen wird. "Wir rechnen nicht damit, dass es widerstandslos gehen wird, sicherlich wird einiges wohl gerichtlich geklärt werden müssen", so Stadtsprecher Thomas Pieperhoff. Im vergangenen Jahr zahlten die Spielhallen rund 1,2 Millionen Euro an Vergnügungssteuer. Wie hoch die Mindereinnahmen für die Stadt Dinslaken nach der Neuregelung ausfallen werden, lässt sich gegenwärtig nicht kalkulieren.

In Voerde gibt es neun Spielhallen an vier Standorten. "Wir sind in der Prüfung", erklärte Simone Kaspar, zuständige Beigeordnete der Stadt Voerde. Die Verwaltung wird auf die Spielhallenbetreiber zugehen und sie auf die geänderte Situation hinweisen, wie Kaspar weiter sagte. Auch sie ist davon überzeugt, dass die Umsetzung der Vorgaben des Glückspielstaatsvertrages "mit Sicherheit nicht ganz einfach werden wird". Die Spielhallen im Stadtgebiet bescherten der Kommune rund 340.000 Euro Einnahmen an Vergnügungssteuer. Schlimmstenfalls werde sich dieser Ansatz halbieren. Auch werde die Neuregelung wohl auch Konsequenzen für Arbeitsplätze in den Voerder Spielhallen haben. Die Beigeordnete betonte ebenso wie Dinslakens Stadtsprecher, dass es erklärtes Ziel des Gesetzgebers sei, die Spielsucht einzudämmen und die Zahl der Spielhallen zu beschränken.

Nicht betroffen von Spielhallen-Problematik ist Hünxe. "Wir haben hier in der Gemeinde zwar vieles, aber keine Spielhallen", erklärte Klaus Stratenwerth, Leiter des Geschäftsbereiches Allgemeine Verwaltung im Rathaus.

(RP)
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