Lokalsport Vereine beanspruchen Buchmachersteuer für sich

Dinslaken · In der vergangenen Woche besuchte Theo Lettgen den Berliner Bundestag. Jedoch nicht als Tourist, sondern er folgte der Einladung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, um bei der Anhörung der Arbeitsgruppe "Sport und Ehrenamt" als einer von mehreren Repräsentanten von deutschen Galopp- und Trabrennvereinen an der Runde teilzunehmen. Der Ausflug des Dinslakener Rennvereinsvorsitzenden in die Hauptstadt war das bestimmende Thema hinter den Kulissen beim Renntag am vergangenen Montag.

Bei dem Gespräch mit dem Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesfinanzminister, Dr. Michael Meister von der CDU, stellte Straubings Rennvereinsvorsitzender Josef Schachtner den Abgeordneten die Position der Galopp- und Trabrennvereine dar. Aktuell besteht laut Schachtner die Problematik, dass die Verwaltung festgelegt hat, dass Buchmacherwetten aus Deutschland, die auf deutsche Rennen gewettet werden und bei einem Buchmacher angenommen werden, der seinen Sitz im Ausland hat, per Definition von einer Buchmacher- zu einer Sportwette werden. Dies geschehe, obwohl weder im Gesetz noch im EU-Notifizierungsbescheid eine Unterscheidung zwischen in- und ausländischen Buchmachern erfolge, sondern lediglich zwischen in- und ausländischen Pferderennen. Die aktuell ausgeübte Verwaltungspraxis führe dazu, dass die Rennvereine keine Rückerstattung von diesen Wetten bekommen: "Da dies gerade die Internetbuchmacher betrifft, leiden wir Rennveranstalter an der Auslegung des Rennwett- und Lotteriegesetzes durch die Finanzverwaltung in hohem Maße und sehen uns in unserer Existenz massiv gefährdet."

Auch für Theo Lettgen ist es ferner unverständlich, dass bei der Buchmachersteuer der Standort des Buchmachers zugrunde gelegt wird, bei der Sportwette aber der Aufenthaltsort des Wettkunden. Die Repräsentanten finden deshalb, dass eine Wette auf ein Rennereignis eine Pferdewette ist und bleibt, eine Wette auf eine Sportereignis solle eine Sportwette bleiben. Somit fordern die Rennvereine die Rückerstattung der seit der Gesetzesänderung zum 1. Juli 2012 eingenommenen Buchmachersteuer, um die Existenz der Vereine zu sichern. Aktuell sollen mehrere Millionen Euro zur Sportwette umgewandelte Buchmachersteuer beim Finanzamt Frankfurt liegen und können dort nicht an die Rennvereine ausgeschüttet werden. "Wir brauchen eine Lösung und Umsetzung des Gesetzes und keine weiteren Schwarze-Peter-Spiele", meinte Schachtner. Galoppvertreter Jan Antony Vogel ergänzte, dass nicht einmal eine Gesetzesänderung notwendig sei, sondern lediglich eine Änderung der Verwaltungsvorgabe, die vom Bundesfinanzministerium an die Oberfinanzdirektionen ausgegeben worden sei. Dass die Umsetzung des Rennwett- und Lotteriegesetzes nicht so erfolge, wie es von den Abgeordneten angedacht war, erkannte auch Dieter Stier, Mitglied im Sport- und Landwirtschaftsausschusses: "Dem Willen, die Rennvereine mit der Rückerstattung aus der Buchmachersteuer zu unterstützen, wird offensichtlich nicht gefolgt." Und auch die Abgeordnete Gudrun Zollner meinte nach der nunmehr dreijährigen Diskussion, dass "die Rückerstattung der Buchmachersteuer endlich in die Zielgerade gehen muss."

"Es ist mit dem gesunden Menschenverstand nicht zu erklären, dass eine Wette auf ein Pferderennen einmal eine Pferdewette und einmal eine Sportwette sein soll", lautete dann die Nachricht, die Theo Lettgen am Montag mit nach Dinslaken brachte. Doch immerhin kündigten die ehemalige Bürgermeisterin und stellvertretende Unions-Fraktionsvorsitzende Sabine Weiss, der Arbeitsgruppen-Vorsitzende Dr. Eberhard Gienger, sowie Gudrun Zollner und Dieter Stier an, eine informelle Arbeitsgruppe einzurichten und in engem Kontakt mit den Rennvereinen beim Bundesfinanzministerium auf eine andere Verwaltungsauslegung zu drängen.

(gaa)
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