Dinslaken UBV: Etatentwurf spätestens im Dezember vorlegen

Dinslaken · Die Fraktion der Unabhängigen Bürgerveretreung (UBV) hat beantragt, dass die Stadtverwaltung den Etatentwurf 2017 spätestens im Dezember dieses Jahres einbringt. Denn ist die Haushaltssatzung bei Beginn des Haushaltsjahres noch nicht bekannt gemacht worden, befindet sich die Stadt in der so genannten "vorläufigen Haushaltsführung". Die habe zur Folge, dass sie ausschließlich Aufwendungen finanzieren und Auszahlungen vornehmen dürfe, zu denen sie rechtlich verpflichtet sei oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar seien.

UBV-Fraktionschef Heinz Brücker weist auf die Auswirkungen der vorläufigen Haushaltsführung im Rahmen des Paragraphen 82 der Gemeindeordnung NRW hin. Danach wirke sich die vorläufige Haushaltsführung auf die gesamte konsumtive als auch auf die investive Finanzmittelbewirtschaftung des Haushalts 2017 aus. Es sei unerheblich, ob die rechtlichen Verpflichtungen auf öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Grundlage basierten. Sie müssten allerdings bereits zu Beginn des Haushaltsjahres 2017 bestanden haben oder auf einem Gesetz beruhen.

Freiwillige Leistungen, egal in welcher Form, dürften im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung nicht geleistet werden. Die Entscheidung, ob eine Ausgabe unter den befreienden Tatbestand des § 82 falle, obliege in der Praxis grundsätzlich nicht dem Rat, sondern dem Entscheidungsbereich der Verwaltung. Insoweit habe die Verwaltung einen nicht zu unterschätzenden Spielraum, welche Aufwendungen sie für notwendig halte, die dem Rat gegebenenfalls im Einzelfall zur Entscheidung vorgelegt werden.

In der Praxis bestimme also die Verwaltung vielfach die Maßnahmen, die eigentlich der Entscheidung des Rates vorzubehalten seien. Die UBV hält es für geboten, dass der Rat frühzeitiger als bisher in die Lage versetzt wird, anstelle der Verwaltung selbst die Entscheidungen zu treffen.

(RP)
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