Dinslaken/Voerde Überfälle auf Imbissbuden: Landgericht sprach noch kein Urteil

Dinslaken/Voerde · Die drei geständigen Angeklagten sind bereits vorher mit dem Gesetz in Konflikt gekommen.

Im Prozess gegen drei Männer aus Voerde und Dinslaken, die mehrere bewaffnete Raubüberfälle begangen haben sollen, ist auch am zweiten Verhandlungstag am Duisburger Landgericht noch kein Urteil gefallen. Die Angeklagten haben bereits mehrere Überfälle auf Imbissbetriebe in Dinslaken, Hamminkeln und Voerde gestanden. Sie hatten ihre Opfer in den Abendstunden mit vorgehaltener Waffe erschreckt und insgesamt rund 1500 Euro erbeutet. Das Duisburger Landgericht muss nun unter anderem prüfen, ob zwei der Angeklagten noch nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden. Dann wäre eine mildere Strafe zu erwarten, mit der noch erzieherisch auf die zur Tatzeit Heranwachsenden eingewirkt werden kann.

Der bereits erwachsene Dinslakener berichtete, dass er oft Drogen konsumiert habe. Auch das könnte sich auf seine Bestrafung auswirken. Allerdings muss die Kammer solche Fälle genau prüfen. Bisher hatte der 28-Jährige einen übermäßigen Drogenkonsum nicht geschildert. Nun sagte er, dass er zur Tatzeit etwa fünf bis 50 Euro täglich für Drogen ausgegeben habe.

Einer der Beteiligten bestätigte, dass der Angeklagte während seiner Jugendzeit bereits wegen Handels mit Betäubungsmitteln verurteilt worden sei. Weil der Eintrag allerdings schon aus dem Strafregister gelöscht ist, darf das Gericht diese Erkenntnisse nicht offiziell verwerten. Bei der Erörterung der Vorstrafen der drei inhaftierten Angeklagten fiel auf, dass alle schon mit der Justiz in Kontakt gekommen sind, zum Teil mehrfach. Während das Trio die Überfälle beging, lag bei einem der Täter schon die Ladung zu einer weiteren Gerichtsverhandlung im Briefkasten.

"Wie kann es zu einer Serie von Raubüberfällen kommen, wenn der Termin für eine andere Gerichtsverhandlung ansteht", hielt der Richter dem 28-Jährigen vor. Eine Erklärung dafür hatte der nicht. Sein Kommentar: "Man braucht ja auch Geld." Er habe auch unter sehr großem Druck gestanden. Allerdings sehe er ein, dass er eine große Dummheit begangen habe. Er war im Januar am Steuer eines Mietwagens mit Hamburger Kennzeichen angehalten worden, der zuvor in der Nähe der Tatorte aufgefallen war.

Während seiner Inhaftierung wurde er wegen einer schon 2013 begangenen Einbruchserie verurteilt. Ihm konnte die Mittäterschaft bei Einbrüchen in Reitställe nachgewiesen werden. Aus den Spinden in den Reitställen in Hünxe, Schermbeck und Oberhausen waren Sättel, Lederstiefel und weitere Wertgegenstände gestohlen worden. Mehrere Zuschauer verfolgten die Verhandlung vor dem Landgericht. Die drei Angeklagten befinden sich zur Zeit in Untersuchungshaft.

Die Verhandlung wird am kommenden Mittwoch fortgesetzt. Dann soll auch das Urteil fallen.

(RP)
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