Dinslaken/Duisburg Überfall auf Taxifahrer: Dinslakener muss in Haft

Dinslaken/Duisburg · Wegen besonders schweren Raubes muss ein 19-jähriger Dinslakener zwei Jahre und drei Monate in Jugendhaft. Das ist das Ergebnis einer Berufungsverhandlung, die gestern vor dem Landgericht Duisburg stattfand. In der Nacht zum 21. Oktober 2015 hatte er gemeinsam mit drei Mittätern an der Fliehburg einen Taxifahrer überfallen.

Gegen 23.45 Uhr hatte der 19-Jährige die Mietdroschke bestellt. Gemeinsam mit einem Mittäter und einem Koffer wartete er am Straßenrand, um den Anschein zu erwecken, es handele sich um eine normale Fahrt.

Als der Taxifahrer das Gepäck einlud, traten auch die Mittäter hervor, die mit einer Pistole und einer Eisenstange bewaffnet waren. Das Quartett verlangte Geld. Eine Forderung, die die jungen Männer durch Schläge mit der Eisenstange auf den Handrücken und in das Kreuz des Taxifahrers unterstrichen.

Einer der Männer hielt ihm die Pistole vor die Brust und drückte ab. Ein Schuss löste sich jedoch nicht. Dem Taxifahrer gelang es, wieder auf den Fahrersitz zu kommen. Ein weiterer Schlag mit der Eisenstange zerstörte die Seitenscheibe seines Fahrzeugs. Der Mann am Steuer drückte das Gaspedal durch und brauste mit kaputter Scheibe und offener Heckklappe davon.

Nur der Angeklagte konnte aufgrund von DNA-Spuren im Februar 2016 gefasst werden. Inzwischen läuft auch ein Ermittlungsverfahren gegen einen weiteren jungen Mann. Die beiden anderen blieben bislang unbekannt.

Der Angeklagte will nur ihre Vornamen gekannt haben. Das Amtsgericht Dinslaken hatte den 19-Jährigen im August 2016 zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Der ging daraufhin in die Berufung. Auch die Staatsanwaltschaft legte Rechtsmittel ein.

Vor der Berufungskammer wiederholte der 19-Jährige gestern seine Version des Geschehens. Ein Mittäter habe ihm Geld dafür angeboten, dass er das Taxi rufe. "Es war verabredet, dass wir den Fahrer ablenken und der Komplize das Auto stiehlt." Davon, dass eine Eisenstange und eine Pistole im Spiel waren, habe er nichts gewusst.

Eine Darstellung, die beim Gericht auf Skepsis stieß. "In 15 Jahren als Vorsitzender der Jugendkammer habe ich noch nie gehört, dass jemand ein Taxi klaut", so der Vorsitzende. Gegen diese Version sprach auch die Aussage des Taxifahrers: "Alle vier haben gerufen: Geld her!"

Angeklagter und Staatsanwaltschaft nahmen ihre Berufungen zurück. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

(bm)
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