Dinslaken/Voerde Urteil: Verfassungsgericht lässt Kommunen hoffen

Dinslaken/Voerde · In ihrer Forderung nach einer grundlegenden Neuordnung des kommunalen Finanzsystems sehen sich 69 im parteiübergreifenden Aktionsbündnis "Für die Würde unserer Städte" zusammengeschlossene Kommunen aus acht Bundesländern, darunter auch Voerde und Dinslaken, durch ein Urteil des Landesverfassungsgerichtes Schleswig-Holstein bestätigt. Die gründliche Auswertung der am 27. Januar verkündeten Entscheidung aus Schleswig mit Hilfe wissenschaftlicher Berater führt zu dem Ergebnis, dass den Kommunen eine "aufgabenadäquate" Finanzausstattung zustehe. Die Bundesländer, die laut Grundgesetz für die Finanzausstattung der Kommunen verantwortlich sind, dürfen also nicht aus eigenem Ermessen bestimmen, was sie angesichts eigener begrenzter Mittel für lediglich "angemessen" halten.

Damit wird der Grundsatz "Wer bestellt, bezahlt" nochmals bestätigt. Die Länder müssen also die kommunalen Bedarfe zum Kriterium der Finanzzuweisungen machen. Dass dies in der Vergangenheit nicht der Fall war, hat wesentlich zu der hohen Verschuldung vieler Kommunen beigetragen. Deshalb fordert das Aktionsbündnis, dass die Länder, aber auch der Bund als Veranlasser vieler gesetzlicher Aufgaben, hier endlich handeln.

(RP)
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