Prozess Viereinhalb Jahre Haft für IS-Terrorist Nils D.

Dinslaken/Düsseldorf · Der 25-Jährige Dinslakener unterstützte monatelang den "Islamischen Staat" in Syrien und kehrte Ende 2014 zurück. Nach seiner Festnahme gab er den Ermittlern Einblicke in die Strukturen der Terrormiliz - das wirkte strafmildernd.

Prozess: Viereinhalb Jahre Haft für IS-Terrorist Nils D.
Foto: HSD

Rund zwei Stunden lang saß Nils D. gestern mit zumeist gesenktem Kopf auf der Anklagebank des Oberlandesgerichts in Düsseldorf und lauschte den Ausführungen der vorsitzenden Richterin. Die verlas ein Protokoll des Lebens des heute 25-Jährigen, der sich im März 2013 der Terrormiliz "Islamischer Staat" angeschlossen hatte. Hinrichtungen, Folter, Krieg - die Ausführungen der Richterin ließen so manchem Zuschauer der Verhandlung das Blut in den Adern gefrieren. Der Angeklagte hingegen verfolgte das Geschehen lange Zeit regungslos. Das Urteil hatte Nils D. bereits zu Verhandlungsbeginn erfahren: Für seine Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung muss der Dinslakener für viereinhalb Jahre hinter Gitter.

Mit der Urteilssprechung endete die zehntägige Hauptverhandlung gegen Nils D. Während des Prozesses hatte sich der Angeklagte geständig gezeigt und den Ermittlern in Verhören Einblicke in Strukturen und Organisation des IS gegeben, was sich letztlich strafmildernd auswirkte. Durch seine Aussagen konnten Haftbefehle gegen weitere nach Deutschland zurückgekehrte Anhänger des IS beantragt werden. Für das vergleichsweise milde Urteil - bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe wären möglich gewesen - sorgte auch die Tatsache, dass der Senat zur Ansicht kam, dass Nils D. nicht mit einem Auftrag des Islamischen Staats nach Deutschland zurückgekehrt war.

Wichtigen Mitgliedern der Terrororganisation gegenüber hatte der Dinslakener angegeben, seine Tochter für den IS entführen zu wollen - ein Vorwand zur Flucht, wie auch das Gericht urteilte. Ermittlern gegenüber gab Nils D. im Rahmen der Verhandlung an, an einem Programm für IS-Aussteiger teilnehmen zu wollen. Der Senat kam letztlich zu der Ansicht, dass sich D. nach Verbüßung seiner Haftstrafe nicht erneut den Terroristen des Islamischen Staats anschließen werde. So einsichtig und kooperativ der Angeklagte auch war - den mildernden Umständen stehen schwere Verbrechen gegenüber, die eine weitere Abmilderung der Freiheitsstrafe nicht rechtfertigt hätten. Insgesamt verlas die Richterin zwölf Punkte, die zum letztendlichen Strafmaß beitrugen.

Mindestens in zehn Fällen habe Nils D. als Teil eines sogenannten Sturmtrupps vermeintliche Spione mit Waffengewalt verhaftet und diese in einem Gefängnis bewacht. Zudem habe er Anleitungen zum Bau von Sprengstoffgürteln und Bomben erhalten. Darüber hinaus habe er in Verhören und bei der Aufnahme von Neuankömmlingen als Dolmetscher für den IS fungiert. Ein weiterer Vorwurf: Nils D. soll geprüft haben, ob Gefangene der Terrormiliz, die in einem Krankenhaus behandelt wurden, gesund genug für einen Rücktransport in ein IS-Gefängnis seien. Dort wurden sie schließlich gefoltert und teilweise hingerichtet.

Im April 2014 schließlich unternahm Nils D. erste Versuche, nach Deutschland zurückzukehren. Ihm war die Gefahr, in Syrien ums Leben zu kommen, bewusst geworden. In Deutschland konnte ihm unter anderem durch Mitschnitte privater Unterhaltungen in seinem Auto nachgewiesen werden, dass er sich dem IS angeschlossen hatte. Wegen Fluchtgefahr soll D. bis zum Antritt der Haftstrafe in U-Haft bleiben.

(tsp)
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