Voerde Voerde gegen Haftpflicht für Flüchtlinge

Voerde · Verwaltung schlägt vor, den Antrag der Wählergemeinschaft abzulehnen.

 Die Verwaltung hält es für fraglich, ob es durch Asylbewerber und Flüchtlinge "ein höheres Gefahrenpotenzial gibt".

Die Verwaltung hält es für fraglich, ob es durch Asylbewerber und Flüchtlinge "ein höheres Gefahrenpotenzial gibt".

Foto: Kai Kitschenberg

Geht es nach der Verwaltung, wird die Stadt für Flüchtlinge keine private Haftpflichtversicherung abschließen: In einer Drucksache, die im Sozialausschuss zur Beratung ansteht, schlägt sie der Politik vor, dem Antrag der Wählergemeinschaft (WGV) nicht zu entsprechen. Anders als die Verwaltung hält es die WGV für dringend erforderlich, dass die Kommune Menschen, die unter Paragraf 2 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) fallen - also noch kein ALG II erhalten - haftpflichtversichert. So argumentierte WGV-Fraktionschef Christian Garden vor drei Wochen im Stadtrat mit der Notwendigkeit, die einheimische Bevölkerung im Fall eines von einem Flüchtling verursachten Unfalls davor zu bewahren, Ansprüche nicht geltend machen zu können. Der Antrag wurde am Ende zur Beratung in den Fachausschuss verwiesen, wobei Bürgermeister Dirk Haarmann ankündigte, dass die Verwaltung vorschlagen wird, diesen abzulehnen.

Gesagt, getan. In der Drucksache führt sie eine Vielzahl von Gegenargumenten auf. Die Zahl derer, die in Voerde unter Paragraf 2 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes fallen und für die demnach auf Drängen der WGV eine Gruppenhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden sollte, beziffert die Verwaltung mit 398. Dieser Personenkreis erhalte, um den Lebensunterhalt sicher zu stellen, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Das Gleiche gelte für die Geduldeten (derzeit etwa 73); diese Menschen würden nach dem Wortlaut des Antrages vom Abschluss einer Gruppenhaftpflichtversicherung aber ausgenommen, gibt die Verwaltung zu bedenken. Dies habe innerhalb der Leistungsbezieher eine "Ungleichbehandlung" zur Folge.

Ein anderes tragendes Gegenargument ist aus Sicht der Verwaltung das der angespannten Finanzlage der Stadt: Flüchtlinge zu versichern, sei eine freiwillige Leistung. Weil sich die Kommune weiterhin in der Haushaltssicherung befindet, sei ihr eine solche zusätzliche Aufgabe nur möglich, wenn sie den dadurch entstehenden Aufwand an anderer Stelle kompensiere. Die Kosten benennt die Verwaltung nach einem Angebot des Gemeindeversicherungsverbandes (GVV) von Ende November 2015 auf etwa 11.500 Euro jährlich. Hinzu käme noch der Personalaufwand für die Abwicklung und Bearbeitung auftretender Versicherungsfälle. Wie hoch dieser ausfallen würde, lasse sich aufgrund fehlender Erfahrungswerte noch nicht bestimmen.

Auch hält es die Verwaltung für fraglich, ob es durch Asylbewerber und Flüchtlinge "ein höheres Gefahrenpotenzial gibt". Viele Bürger hätten eine solche Versicherung nicht - warum habe man für diese bisher keine abgeschlossen, stellt sie als Frage zudem in den Raum. Darüber hinaus existieren für die Verwaltung keine Sachgründe, wonach die Allgemeinheit "dieses allgemeine Lebensrisiko tragen sollte". Das Argument der WGV, dass die Geschädigten nicht auf ihren Ansprüchen sitzen bleiben dürften, lässt sie auch nicht gelten: Viele Haftpflichtversicherungen würden bereits die Absicherung eines sogenannten Forderungsausfallrisikos für den Fall beinhalten, dass ein Schaden nicht reguliert wird, weil dessen Verursacher nicht zahlen kann.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort