Voerde Voerder muss nicht für Nacktfotos zahlen

Voerde · Das Duisburger Landgericht lehnte die Klage einer jungen Frau auf Schmerzensgeld ab. Allerdings darf der Star-Fotograf die Aufnahmen nicht weiter veröffentlichen. Ansonsten droht ihm ein Ordnungsgeld.

Der Voerder Fotograf Gerrit Starczewski muss kein Schmerzensgeld wegen der Veröffentlichung von Nacktbildern einer Minderjährigen zahlen. Allerdings darf er ihre Fotos nicht weiter veröffentlichen. Die 2. Zivilkammer des Duisburger Landgerichts hat die Klage der Frau auf eine Geldzahlung gestern abgelehnt. Der Verkündungstermin verlief völlig unspektakulär und war schnell zu Ende. Die Beteiligten selber waren nicht erschienen. Es ging um Nacktaufnahmen, die der Voerder schon im Jahr 2011 im Rahmen eines Kunstprojekts gemacht und veröffentlicht hatte. Die junge Frau aus Köln hatte sich freiwillig zur Teilnahme an dem Projekt gemeldet.

Später allerdings klagte sie, weil sie zur Zeit der Aufnahmen erst 17 Jahre alt war. Die Kölnerin forderte nicht nur ein Schmerzensgeld von 2500 Euro sondern auch die Unterlassung der Verbreitung der Fotografien.

Die Richterin wies die Zahlung eines Schmerzensgeldes gestern ab, entschied aber, dass der Fotograf zahlen muss, wenn er die Bilder weiterhin veröffentlichen sollte. Dann allerdings geht es nicht um Schmerzensgeld sondern um ein Ordnungsgeld, das bis zu 250.000 Euro betragen kann. Die zukünftige Abbildung oder Verbreitung des Materials sowie die Überlassung an Dritte ist ihm damit untersagt.

Schon im Vorfeld gab die Richterin zu bedenken, dass der Schutz der Persönlichkeit hier Vorrang vor der Kunstfreiheit habe. Außerdem muss der Fotograf sich mit knapp 500 Euro an den Anwaltskosten der jungen Frau beteiligen. Die Gerichtskosten hat er laut Richterin zu 70 Prozent, die Klägerin zu 30 Prozent zu tragen.

Bei der Entscheidung sei berücksichtigt worden, dass die junge Frau einwilligte, nur mit Stiefeln bekleidet fotografiert zu werden. Es sei keinesfalls so gewesen, dass der Fotograf heimlich Aufnahmen machte und diese veröffentlichte. Eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechtes sei daher nicht gegeben. Am 6. März hatten sich die Anwältin der 17-Jährigen, die ohne ihre Mandantin gekommen war, mit dem Fotografen und seinem Verteidiger bereits vor dem Landgericht getroffen. Eine Verständigung der Parteien ohne Gerichtsentscheidung hatte der Fotograf abgelehnt. Er bestand auf einem Urteil.

Der Verteidiger hatte angegeben, sein Mandant sei davon ausgegangen, dass die Teilnehmerin des "Appletree Garden Festivals" in Diepholz schon volljährig war. Außerdem bemängelte er, dass die Frau sich viel eher gegen die Veröffentlichung hätte wehren müssen. Auf den Aufnahmen war sie in einer Gruppe mit anderen nackten Menschen von der Seite zu sehen, unter anderem als sie an der schwarzen Bühne hochkletterte. Bilder der damals Minderjährigen waren auch in Ausstellungskatalogen außerhalb Deutschlands zu sehen.

(BL)
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