Voerde Vorwurf an Stadt: Illegale Bauten ignoriert

Voerde · Werden in Voerde Schwarzbauten ignoriert? Ein Ehepaar behauptet das. Und das seit über zehn Jahren. Bis heute gibt es keine zufriedenstellende Lösung. Ein Ende des Streits nicht in Sicht.

 Dass gleich ein ganzes Wohnhaus ohne Genehmigung errichtet worden ist, hat Voerdes Baudezernent Wilfried Limke noch nicht erlebt. Häufig gehe es um Anbauten, oft verbunden mit Nutzungsänderungen. Im konkreten Fall beschwert sich ein Ehepaar über die Errichtung eines Gartenhauses und einer Garage.

Dass gleich ein ganzes Wohnhaus ohne Genehmigung errichtet worden ist, hat Voerdes Baudezernent Wilfried Limke noch nicht erlebt. Häufig gehe es um Anbauten, oft verbunden mit Nutzungsänderungen. Im konkreten Fall beschwert sich ein Ehepaar über die Errichtung eines Gartenhauses und einer Garage.

Foto: dpa

Wurden von der Verwaltung illegale Bauten ignoriert? Ein Ehepaar Rasche machte diesen Vorwurf und führte als Beispiel umfangreiche Baumaßnahmen auf ihrem Nachbargrundstück an. Vor zehn Jahren beschäftigten sich einmal Lokalpolitiker mit diesem Thema.

Eine Lösung wurde nicht gefunden. Abgeschlossen ist der Fall für das Ehepaar vom Müssenweg bis heute nicht. Eine weitere gerichtliche Auseinandersetzung steht bevor.

Angefangen hatte es schon 2003 mit einer Beschwerde über Bautätigkeiten auf dem Nachbargrundstück. Ohne Genehmigung sollen dort Bauten errichtet worden sein, selbst für das Wohnhaus sollte es keine Genehmigung geben. Ihre Beschwerde richtete sich gegen die erstellten baulichen Anlagen (Gartenhaus, Garage) sowie gegen Mitarbeiter der Verwaltung. Das Ehepaar forderte, dass die Verwaltung künftig nach festgelegten Kriterien gegen illegale Bauten vorgehen sollte. Der damals gestellte Bürgerantrag sei allerdings abgelehnt worden, so Horst-Dieter Rasche.

Den Widerspruch des Ehepaars hatte das Verwaltungsgericht seinerzeit aufgrund des Zeitablaufs abgewiesen. Darauf wollte es das Ehepaar nicht beruhen lassen und fordert bis heute Konsequenzen von der Verwaltung. In den vergangenen Jahren gab es Klagen beim Verwaltungsgericht, Gespräche mit der Stadt Voerde, mit dem Kreis, Ortstermine und viele Schreiben. Insgesamt fühlt sich das Ehepaar in seinen Rechten als Grundstückseigentümer verletzt. Es kritisiert, dass ordnungsbehördlich nicht eingeschritten worden sei.

In vielen Schreiben habe das Ehepaar darauf aufmerksam gemacht, habe seine Sicht der Dinge dargelegt. Doch getan habe sich bis heute nichts. Das Ehepaar kritisiert, dass sein Rechtsanspruch auf Anhörung missachtet worden sei, dass es keine Beratung oder Auskunft gegeben habe.

Die Versuche, über die Stadt etwas zu erreichen, schlugen fehl, auch der Weg über den Kreis als Aufsichtsbehörde war nicht von Erfolg gekrönt. Dabei sah es vor acht Jahren schon so aus, als ob eine Lösung gefunden worden sei. Bei einem Termin mit der Stadt wurde ein Kompromiss gefunden. Man verständigte sich darauf, dass das Haus zur Straße hin als genehmigt betrachtet werde. Die anderen Anlagen sollten so nicht stehen bleiben. Gelöst wurde der Konflikt dadurch nicht. Er schwelt weiter.

Ein weiterer Konflikt dreht sich um eine von der Stadt 2012 erteilten Genehmigung. Sie sei nichtig, so das Ehepaar, denn aus seiner Ansicht seien benötigte Unterlagen nicht eingereicht worden. Der Antrag hätte nicht einmal bearbeitet werden dürfen, solange die Unterlagen nicht vollständig vorgelegt hätten, meint Rasche. Seiner Ansicht nach, sollen durch dieses Verhalten die "rechtswidrig errichteten Gebäude" legalisiert werden. Und er als Beschwerdeführer sei erneut vom Verwaltungsverfahren ausgeschlossen worden, da er nicht angehört worden sei.

Unterm Strich ist für Horst-Dieter Rasche klar, was auf dem Nachbargrundstück steht, sind Schwarzbauten.

Und er bringt die Grundsteuer B ins Spiel, die in Voerde in den vergangenen Jahren angehoben wurde. Er stellt die Frage, ob die Stadt durch ihr Verhalten nicht auf Steuereinnahmen verzichtet, denn Besitzer von Schwarzbauten zahlen diese Steuern nicht.

Auch hier ist ein Ende des Konfliktes noch nicht abzusehen.

(RP)
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