Dinslaken Was bei einem Osterfeuer alles zu beachten ist

Dinslaken · Informationen gibt es bei allen Ordnungsämtern.

 Osterfeuer dienen der Brauchtumspflege.

Osterfeuer dienen der Brauchtumspflege.

Foto: Dieker

Osterfeuer sind als Brauchtumsfeuer bei den Ordnungsämtern anzumelden. Dabei müssen Regeln eingehalten werden, wie zum Beispiel Mindestabstände zu bewohnten Gebäuden (100 Meter) und zu Straßen und Bahnlinien (50 Meter). Das Höchstmaß für das Feuer sollte maximal sechs Meter Durchmesser und 3,50 Meter Höhe sein, wobei ein rund 15 m breiter Ring um die Feuerstelle freigehalten werden sollte.

Nicht in jedem Garten darf ein Osterfeuer entzündet werden. Osterfeuer dienen der Brauchtumspflege und nicht der preiswerten Müllentsorgung, was deshalb auch strafbar ist. Nicht verbrannt werden dürfen Abfälle wie beschichtetes, behandeltes Holz (hierunter fallen auch Paletten und Schalbretter), Altreifen und ähnliches. Grundsätzlich können zum Beispiel unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt sowie sonstige Pflanzenreste verbrannt werden. Die Feuerstellen sollten vor dem Anzünden umgesetzt werden, um eventuell darin befindliche Tiere vor dem Verbrennen zu schützen. Damit es nicht zu unnötigen Feuerwehreinsätzen kommt, teilen die Ordnungsämter der Kreisleitstelle mit, wo, wann und von wem Osterfeuer gemacht werden. Infos gibt es bei den Ordnungsämtern.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort