Dinslaken Zigarettenschmuggel: 43-Jährige muss ins Gefängnis

Dinslaken · Ex-Mann kommt mit Bewährung davon.

Weil sie eine Scheinfirma gründete, die zum Zigarettenschmuggel genutzt wurde, muss eine Geschäftsfrau für zwei Jahre und fünf Monate ins Gefängnis. Die Wirtschaftkammer des Duisburger Landgerichts hat die 43-Jährige am Donnerstag wegen schwerer Steuerhehlerei zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt. Gegen ihren Exmann wurde eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt.

Beide hatten Geständnisse abgelegt, nachdem sie sich mit dem Gericht über Höchststrafen geeinigt hatten. Im Sinne der ursprünglichen Anklage waren die Angaben aber nicht komplett. Zunächst war man davon ausgegangen, dass die Angeklagten an 17 Fällen des Zigarettenschmuggels mit einem Gesamtschaden von 5,5 Millionen Euro beteiligt waren. Lediglich drei Taten zu Lasten des Fiskus bestätigten sich. Das reichte immer noch für einen hohen Schaden: 950 000 Euro.

Die Geschäftsfrau hatte auf Anweisung von Hintermännern agiert. Ihr Exmann war dafür zuständig, die Lieferungen bei Ankunft in die angemietete Lagerhalle in Dinslaken zu bringen und für die Weiterfahrt auf Anfrage wieder auf Lkw zu laden. Beide Angeklagte hatten angegeben, dass sie lediglich in drei Fällen wussten, dass in den Lkw aus den Rumänien große Mengen unverzollter Zigaretten nach Dinslaken gebracht wurden. Die Stangen mit den unverzollten Tabakwaren waren in Dämmplatten versteckt. Nach kurzer Zeit wurden die präparierten Platten nach England transportiert. Die Angeklagte sagte, sie habe etwa 300 bis 500 Euro von den Auftraggebern pro Lieferung erhalten. Ihr Ehemann ging leer aus.

(BL)
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