Dormagen A 57-Pläne: Mehr Fläche, weniger passiver Lärmschutz

Dormagen · Die Entscheidung, beim Ausbau der Autobahn 57 zwischen Dormagen und Kreuz Neuss-Süd auf sechs Fahrstreifen einer Einhausung ("Galerie") bei Horrem den Vorzug vor einer 11,50 Meter hohen Lärmschutzwand zu geben, hat zu zahlreichen Änderungen bei der Planung geführt - ebenso wie diverse Anmerkungen bzw. Einwendungen von Behörden, Verbänden, Initiativen und Bürgern. Was sich gegenüber der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung im Jahr 2009 getan hat, können Interessierte jetzt im Detail bei der Offenlage der überarbeiteten Pläne nachvollziehen.

Sie müssen dazu allerdings Zeit investieren: Veröffentlicht wurden fast 50 Dokumente, die teilweise sehr umfangreich sind. Allein das sogenannte "Deckblatt" mit Zeichnungen und Erläuterungen umfasst 60 Seiten, das aktuelle Schadstoffgutachten sogar 80. Viele Änderungen gibt es zum Beispiel beim Grunderwerb. Insgesamt hat sich der Kompensationsbedarf für die Eingriffe in Natur und Landschaft durch den geplanten Bau der Lärmschutzgalerie, von Betriebsgebäuden, Unterhaltungswegen und Sicherheitsbecken zum Wasserschutz erhöht. Heißt: Es werden mehr Flächen benötigt. Demgegenüber hat sich durch die Lärmschutzgalerie die Anzahl der passiv zu schützenden Gebäude reduziert.

In Dormagen gibt es eine Informationsvorlage für den Planungs- und Umweltausschuss, der am 2. Februar tagt (17.30 Uhr, Ratssaal). Bürger können bis einschließlich 17. Februar im Fachbereich Städtebau Einsicht nehmen und Stellungnahmen abgeben: Mathias-Giesen-Straße 11, Zimmer 0.32 - montags bis mittwochs von 8.30 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr, donnerstags von 8.30 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr, freitags von 8.30 bis 12 Uhr. Eine weitere Möglichkeit bietet die Internetseite der Bezirksregierung (www.brd.nrw.de/Aktuelle-Offenlagen).

(ssc)
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