Dormagen Ärger um die Wassertiefe im Hallenbad
Dormagen · In Nievenheim gibt es einen Streit darüber, ob der Beckenboden der Schwimmstätte auf andere Höhen als 90 und 130 Zentimeter reguliert werden kann, ohne dass die Anlage Schaden nimmt. Die Stimmung sei angespannt, heißt es.
Für Kurt Stöcken, Chef der Dormagener Rheumaliga, ist die Situation höchst unbefriedigend: "Die Kleinen bleiben zu Hause", sagt er. Er meint damit diejenigen unter seinen Senioren, die weniger als 1,70 Meter groß sind. "Die saufen mir sonst ab", formuliert er plakativ. Das Problem ist die Wassertiefe im Nievenheimer Hallenbad, die über den Beckenboden geregelt wird. Dort sind zwei Höheneinstellungen die Regel: 90 oder 130 Zentimeter. Die eine Wassertiefe ist zu gering, "weil dann die Senioren kalt werden, weil sie nicht ausreichend mit Wasser bedeckt sind", so Stöcken, die andere ist zu tief für 1,50 oder 1,60 Meter kleine Senioren.
Der Boden ließe sich auch auf Zwischenhöhen einstellen, heißt es, aber dem widerspricht die Chefin der Schwimmsportgemeinschaft Nievenheim/Delrath, Kerstin Born: "Stimmt nicht, das ist kein Varioboden. Durch das ständige Hoch- und Runterfahren geht der Beckenboden kaputt." Die Betreiberin, die Stadtmarketing- und Verkehrsgesellschaft Dormagen (SVGD), hat sich an den Hersteller gewandt und will eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. So lange bleibt alles beim Alten - zulasten der Rheumaliga und auch der Behindertensportgemeinschaft Dormagen.
Das Hallenbad an der Robert-Koch-Straße wird zurzeit abgerissen und neu gebaut. Viele bisherige Nutzer sind nach Nievenheim ausgewichen, wo sich Leistungs- und Hobbyschwimmer, aber auch gesundheitlich orientierte Nutzer die Wasserzeiten teilen müssen. Die Stimmung ist angespannt, heißt es.
Klaus Schmitz, Geschäftsführer der SVGD, kritisiert, dass es "im Vorfeld keine Kontaktaufnahme zur Geschäftsleitung gegeben hat". Statt dessen einen regen Schriftverkehr. In einem langen Schreiben an die SVGD spricht Kerstin Born, die als Mitglied der Zentrums-Partei pikanterweise im Aufsichtsrat der SVGD sitzt, sogar von "mutwilligem Zerstören öffentlichen Eigentums", wenn weiterhin mit dem stufenlosen Einstellen des Hubbodens verfahren werde. Born spricht von einem "vorschriftswidrigen Betrieb des Hubbodens und macht dafür indirekt die Nutzergruppen verantwortlich, die geringere Wassertiefen benötigen. "Für andere Höhen ist der Beckenboden nicht vorgesehen."
Klaus Schmitz widerspricht: "Es handelt sich um einen Varioboden, der auf alle Höhen einstellbar ist. Eine mechanische Arretierung nur für die Höhen von 90 und 130 Zentimeter gibt es nicht." Fakt ist, dass ein Warnsignal "Baden verboten" aufleuchtet, wenn der Boden eine andere als diese beiden Höhen erreicht. Born warnt: "Nur unter erheblicher Belastung der Gesamtkonstruktion ist ein freies Schwingen des Hubbodens erreichbar." Bei einer Wassertiefe von beispielsweise 120 Zentimetern sei der Boden nicht fest, sondern könne kippen - "das wäre ein Schock für die Badegäste. Wenn der Boden dann auf 1,80 Meter herunter knallt, dann ist niemandem gedient".
Klaus Schmitz sagt in einem Schreiben an Born, dass kein Sicherheits- und Beschädigungsrisiko bestehe. Gleichwohl hat er die Badleitung angewiesen, den Hubboden "ausschließlich auf 90 und 130 Zentimeter zu fahren, damit Irritationen durch die Anzeige unterbleibt". Das Schreiben an den Hersteller soll jetzt für Klarheit sorgen.