Dormagen An der Frankenstraße sind Wohnhäuser geplant

Dormagen · Von "ungeordneter Bebauung" ist in der Verwaltungsvorlage die Rede. Was das bedeutet, kann jeder Bürger an der Frankenstraße sehen: Lange ungenutzte Parkplätze an den Rückseiten der Bebauung südliche Kölner Straße, vereinzelte Wohnbebauung zwischen Nettergasse und St. Michael.

Dabei handelt es sich um wertvolle Lagen, war man sich im städtischen Planungsausschuss einig. Bürgermeister Peter-Olaf Hoffmann: "Wir wollen dieses innenstadtnahe Gebiet nutzen. Das Areal bietet sich für eine innerstädtische Wohnbebauung an, damit wird die City weiter belebt und aufgewertet."

Zwar existiert bereits seit 1990 ein Bebauungsplan für dieses Gebiet. Doch an der Frankenstraße wurde er nie umgesetzt. Das soll sich jetzt ändern Als ein erster Schritt sollen die Eigentümer der betroffenen Grundstücke in dem Karree Nettergasse, Kölner Straße, St. Michael und Frankenstraße beteiligt und ihre Meinung eingeholt werden. Vorgesehen ist, dann eine Bauleitplanung für den Bereich aufzulegen. Die Stadt sieht dieses Areal im Zusammenhang mit der vorgesehenen Bebauung Zuckerfabrik-Gelände.

Im Zuge dieser Nutzung als Fachmarktzentrum soll auch die Frankenstraße in unmittelbarer Nähe städtebaulich aufgewertet werden. Vorstellbar ist dabei eine zweigeschossige so genannte "Blockrandbebauung" an der Frankenstraße und Stellplätze im Innenbereich. Der Plan umfasst auch eine deutliche Aufwertung der südlichen Kölner Straße. Dazu zählt die Verwaltung unter anderem die Neuvermietung leer stehender Ladenlokale, die Verbesserung der Vermarktungschancen, die Ordnung und Aufwertung der Fassaden sowie der rückwärtigen Grundstücksteile.

In der Vorlage schreibt die Verwaltung: "Unter Beibehaltung der Grundgedanken der Blockbebauung soll die Planung unter anderem Möglichkeiten einer optimierten Wegeführung und Erschließung des Innenbereichs eröffnen und die Bebauungsmöglichkeiten an der Frankenstraße auch im Sinne immobilienwirtschaftlicher Anreize verbessern." Entsprechende Entwürfe will die Verwaltung nach den Gesprächen mit den Grundstückseigentümern erarbeiten und dann vorlegen.

(NGZ)
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