Dormagen Befahren der örtlichen Friedhöfe bleibt die große Ausnahme

Dormagen · Wer regelmäßig ein klassisches Reihengrab auf dem Friedhof pflegt, der weiß, dass es manchmal beschwerlich ist, Pflanzen, Gerätschaften oder Säcke mit Torf, Rindenmulch und Blumenerde an Ort und Stelle zu bringen. Eine Dormagenerin lobte jetzt im Gespräch mit unserer Redaktion das unbürokratische Entgegenkommen der Friedhofsverwaltung bei den Technischen Betrieben Dormagen (TBD). Diese hätte das Befahren eines Friedhofes mit dem Auto erlaubt, um den Transport schwerer Gegenstände zu erleichtern. Auf Anfrage unserer Redaktion relativierte Angela Schiffer, die bei den TBD für die Friedhöfe zuständig ist, dies allerdings. Von einer Freigabe der Friedhöfe für Autos könne keine Rede sein. Das gebe die Friedhofssatzung nicht her, betonte Schiffer.

 Das Befahren der Friedhöfe in Dormagen mit Privatwagenist nicht gestattet. Es gibt aber einige wenige Ausnahmen.

Das Befahren der Friedhöfe in Dormagen mit Privatwagenist nicht gestattet. Es gibt aber einige wenige Ausnahmen.

Foto: S. Büntig

Auch nicht die soeben veröffentlichte aktualisierte Fassung. Unter § 6 der Ordnungsvorschriften ("Verhalten auf den Friedhöfen") ist festgelegt, dass das Befahren der Wege mit Fahrzeugen nicht gestattet ist; auch Rollschuhe, Rollerblades und Skateboards dürfen dort nicht benutzt werden. Die Satzung lässt aber Ausnahmen zu - für Krankenfahrstühle (Rollstühle), Kinderwagen, Fahrzeuge der Friedhofsverwaltung und für zugelassene Gewerbetreibende wie zum Beispiel Steinmetze oder Gärtner. Auch für Schwerbehinderte mit Gehvermerk im Ausweis gelte die Ausnahmeregel, informiert Angela Schiffer.

Darüber hinaus wird es schwierig. Nichtsdestotrotz drücken die Friedhofsverantwortlichen der TBD in Einzelfällen ein Auge zu und legen den Satzungspassus einer Befahr-Erlaubnis "für Personen, die über eine gültige Fahrgenehmigung zum Befahren der Friedhofswege verfügen" zugunsten von Bürgern aus, die ausnahmsweise mit dem Auto auf den Friedhof wollen. Voraussetzung sei aber ein Anruf bei der TBD-Friedhofsverwaltung zu den Sprechzeiten in der Woche und eine überzeugende Begründung. Sagt die Friedhofsverwaltung ja, "dürfen die Leute aber nur kurz mit dem Auto rein und müssen nach dem Ausladen sofort wieder rausfahren", betont Schiffer. Wer nicht fragt oder zu lange mit dem Auto auf dem Gelände bleibt, muss mit einer Strafe rechnen. Im Übrigen gibt es auf den Friedhöfen Schubkarren zum Transportieren von Gegenständen.

(NGZ)
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