Dormagen Blechhofsiedler verklagt Stadt

Dormagen · Ein neuer Bebauungsplan soll Häuslebauer in der Blechhofsiedlung an strenge Vorgaben binden. Ein Grundstücksbesitzer ist damit nicht einverstanden. Er hat Klage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht.

 Heinz-Josef Hecker hat die Stadt vor dem Verwaltungsgericht verklagt. Seine Bauvoranfrage war abgelehnt worden.

Heinz-Josef Hecker hat die Stadt vor dem Verwaltungsgericht verklagt. Seine Bauvoranfrage war abgelehnt worden.

Foto: h. jazyk

Das Biotop am Blechhofweg liegt da wie vergessen: Saftiges Gras wächst knöchelhoch, Löwenzahn dazwischen, ein modriges Gewächshaus erinnert nur noch entfernt an prosperierende Zeiten. Ginge es nach Heinz-Josef Hecker stünden auf dem Stück Land längst drei Häuser. Vor vier Jahren hat der Mann im pinken Polohemd das Filetstück ersteigert: 15 000 Quadratmeter in der Gärtnersiedlung Blechhof. "Ich bin dann zur Stadt gegangen und habe gefragt: Was können wir machen?", sagt der gelernte Gärtner. Eine klare Antwort habe er nicht bekommen. Er solle zunächst eine Bauvoranfrage stellen. Bald kam Post von der Stadt: abgelehnt. Der Grund ist eine Bebauungsplanänderung, die der Planungsausschuss zuletzt Anfang April diskutiert hat. Demnach sollen Wohngebäude möglichst "mittig" auf den mindestens 5000 Quadratmeter großen Grundstücken platziert werden; die Häuser sollen nur mit einem Vollgeschoss gebaut werden und eine Höhe von 8,50 Meter nicht übersteigen. Die Regelungen seien getroffen worden, damit die Gebäude auf dem Blechhof nicht mit einer Massivität das Bild dominieren, erklärt Stadtplaner Nachtwey.

Für Dormagens Städteplaner Gregor Nachtwey liegen die Gründe auf der Hand: "Der Blechhof ist eine Gärtnereisiedlung und kein Wohngebiet." Seit immer mehr Betriebe aufgeben mussten, sei ihnen die Möglichkeit eingeräumt worden, die Grundstücke unter gewissen Voraussetzungen zu verkaufen. Auch die Bezirksregierung hat laut Gregor Nachtwey hat ein Auge darauf, dass das Gebiet nicht heimlich zum Wohngebiet umfunktioniert wird.

Heinz-Josef Hecker hat inzwischen Klage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht. Er glaubt, dass die Bebauungsplanänderung darauf zugeschnitten ist, seine Ideen zu verhindern. Einen Termin für den Fall mit dem Aktenzeichen 9K 1179/2011 gibt es noch nicht. "Manchmal können die Streitigkeiten bei einem Ortstermin aus der Welt geschafft werden", sagt eine Sprecherin des Gerichts. Doch die Differenzen sind vielfältig. Heinz-Josef Hecker würde gerne am Grundstücksrand zweigeschossig im Bauhaus-Stil bauen. Diese Bauweise hätte auch energetische Vorteile. Die Forderung der Stadt, das Obergeschoss gestaffelt mit einem Rücksprung von mindestens einem Meter aufzusetzen, kann er nicht verstehen. Hecker verweist auf einen Antrag der Jamaika-Koalition, in dem eine flächensparende Baulandausweisung angemahnt wird.

Die Causa Blechhof wird die politischen Gremien wohl noch eine Weile beschäftigen. Was die Zukunft bringt, sollte noch mehr Gärtnereien dicht machen müssen, kann auch Gregor Nachtwey nicht sagen: "Irgendwann wird man Überlegungen anstellen müssen, wie man mit der Situation umgeht."

(NGZ)
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