Dormagen Deichgräf wehrt sich gegen Kritik

Dormagen · IG-Deich-Vertreter bemängeln Dauer und Kosten der Voruntersuchungen.

 Deichgräf Eduard Breimann leitet am 26. März seine letzte Sitzung.

Deichgräf Eduard Breimann leitet am 26. März seine letzte Sitzung.

Foto: Jaz

Vor der letzten Erbentagssitzung von Deichgräf Eduard Breimann am 26. März verhärten sich die Fronten. Breimann wehrt sich gegen Vorwürfe des designierten stellvertretenden Deichgräfen Franz-Josef Bauers, die bisherige Deichverband-Führung sei bei der Deichsanierung "zehn Jahre im Kreis gelaufen", indem bekannte Schäden erst zeit- und kostenintensiv untersucht, statt beseitigt worden seien - "eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für die Bauwirtschaft" (die NGZ berichtete).

"Alle Untersuchungen - Sondierung I und II und die jetzt im Rahmen der Planungsarbeiten durchgeführten - geschahen auf Anordnungen oder sogar auf Anweisung der Aufsichtsbehörde", erläutert Breimann. Er werde sich nicht als Versager oder Betrüger hinstellen lassen. Die Hochwasserschutzwand an der Stürzelberger Hafenanlage von UCT sei als Teil der 13 Kilometer langen Deichanlagen auch Bestandteil der verordneten Planungsarbeiten zur "Großen Lösung" der Deichsanierung. Die Faktenlage über Planungs- und Ausführungsmängel müsse exakt und belegbar dem Zuschussgeber, dem Land NRW, vorgelegt werden.

Im Planfeststellungsverfahren müssten alle Fakten zur Möglichkeit oder eben Unmöglichkeit einer Instandsetzung der Wand "baufachlich zweifelsfrei und ohne Mutmaßung erhoben und belegt werden", so Breimann. Die Ergebnisse schlössen automatisch Reparaturbestrebungen und bestimmte Planalternativen aus. Gleichzeitig habe der Deichverband nun verifizierbare Beschreibungen der Mängel für das selbständige Beweisverfahren vor dem Landgericht Düsseldorf.

"Natürlich war allen aufmerksamen Beobachtern schon lange klar, dass Abplatzungen der Betonoberfläche und etliche Rissbildungen einen Grund haben mussten", sagt Breimann: "Da der mächtige Beton nicht durchsichtig ist und den Fachleuten die Fähigkeiten einer Wahrsagerin fehlen, musste auch dieser Deichanlagen-Bestandteil untersucht werden." Eine nur "hellseherisch" festgestellte Fehlerhaftigkeit dieser Teilanlage würde bei einem Sanierungsplan zur Planfeststellung automatisch zur Rückweisung des Antrags führen, so Breimann.

(NGZ)
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