Demografischen Wandel bedenken
Dormagen · Rein rechtlich ist die Stadt auf der sicheren Seite. Nach § 4 des Straßenreinigungsgesetzes können Städte und Gemeinden die Straßenreinigung den Anliegern übertragen, wenn eine Behinderung oder Gefährdung durch den Verkehr ausgeschlossen erscheint. Fakt ist aber auch, dass in unserer Gesellschaft im Zuge des demografischen Wandels immer mehr Ältere leben, die körperlich nicht in der Lage sind, die Arbeiten noch selbst zu übernehmen. Hinzu kommt ein oft schmaler Geldbeutel, der eine Übertragung der Pflichten an Dritte zu einer harten Belastung macht. Hier ist auch die Politik gefordert, die bisherigen Regelungen im Sinne der Senioren zu überdenken.
07.12.2017
, 00:00 Uhr
stefan.schneider@ngz-online.de