Analyse Preis der Hallenbad-Rettung

Dormagen · Das Bürgerbegehren für den Erhalt des Nievenheimer Schwimmbads hat einen Streit um die tatsächlichen Kosten einer Sanierung entfacht.

Ein Schwimmbad in der Nähe ist nicht nur für Familien mit Kindern ein Plus, das neben Infrastruktur-Elementen wie Kita, Schule, Einkaufen und guter Verkehrsanbindung die Entscheidung für einen Wohnort mit beeinflusst. Auch ist es verständlich, wenn jahrelange Nutzer des Nievenheimer Hallenbades engagiert für dessen Erhalt kämpfen. Die Initiatoren der IG Nievenheim haben seit dem Start am 29. April weit mehr als die nötigen zirka 3100 Unterschriften für das Bürgerbegehren zur Grundsanierung und zum Weiterbetrieb des Hallenbades Nievenheim gesammelt.

Nichts desto trotz ist die Frage, um welchen Preis eine Rettung des Bades gelingen kann, nicht nur erlaubt, sondern sogar erforderlich, schließlich geht es um viel Geld für ganz Dormagen. Bei der Ansetzung der Kosten gibt es gravierende Unterschiede zwischen den Zahlen der Stadt, die von 5,1 Millionen Euro für die Grundsanierung des Nievenheimer Bades ausgeht, und denen, die der Zentrums-Fraktionsvorsitzende Hans-Joachim Woitzik für realistisch hält: Er geht von höchstens 3,5 Millionen Euro aus. Auch in Sachen Benutzerzahlen, Einnahmen und Betriebskosten gibt es keine Übereinstimmung: Während Woitzik 300.000 Euro - einschließlich Kreditzinsen und Tilgungen für die Grundsanierung - für ausreichend hält, glaubt die Stadt an die von der Stadtbad- und Verkehrsgesellschaft Dormagen kalkulierten zukünftigen Betriebskosten von 850.000 Euro jährlich.

Der Zentrums-Fraktionschef wirft der Stadt jedoch vor, mit "zu hohen Kostenschätzungen" das Bürgerbegehren verhindern zu wollen, gleichzeitig weist er zurück, dass seine Zahlen "jeglicher Grundlage entbehren", wie die Stadt erklärt hatte. Auf seine erneute Auflistung konterte die Stadt detailreich, auch damit, dass sich im von Woitzik benannten Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz) die Förderung eines Schwimmbadneubaus nicht entnehmen lasse.

Folgt der Rat dem Anliegen der Bürger, wäre das Begehren erledigt. Damit ist nach heutigem Stand aber nicht zu rechnen, da sich CDU und SPD, die gemeinsam die Mehrheit im Stadtrat haben, bereits geäußert haben, dass für sie der Bedarf eines weiteren Bades nicht zu erkennen sei. Verwaltung, Schulen und Vereine bestätigen die ausreichende Kapazität im Dormagener Bad. Das Zentrum sieht den Bedarf schon, ebenso die Bürger, die das mit ihren Unterschriften belegen. In einem Gespräch mit der IG Nievenheim könnte die Stadt mit einer Darlegung des Belegungsplans, der bisher nur über Nutzungs-Zahlen bekannt ist, vielleicht verlorenes Vertrauen zurückgewinnen. Ob das die Befürworter eines Erhalts überzeugt, bleibt abzuwarten, schließlich setzen sie sich für "ihr" Bad ein.

Wird ein rechtmäßiges Bürgerbegehren vom Rat abgelehnt, gibt es einen Bürgerentscheid, zu dem die Dormagener wie bei einer Wahl aufgerufen werden. Wie bereits 2013, als nicht genügend Stimmen für den Erhalt beider Bäder zusammenkamen, weswegen für 10,8 Millionen Euro ein Bad - das in Dormagen - grundsaniert wurde.

(NGZ)
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