Dormagen Die IG Deich fordert Gebührengerechtigkeit für alle

Dormagen · Vor der Gremiumssitzung am 22. Juli betont die Interessengemeinschaft ihren Wunsch nach Weiterentwicklung des Deichverbandes.

 Hochwasserschutz - hier die Deichübung im April - muss geleistet werden. Über die Bezahlung gibt es unterschiedliche Meinungen.

Hochwasserschutz - hier die Deichübung im April - muss geleistet werden. Über die Bezahlung gibt es unterschiedliche Meinungen.

Foto: L. Hammer

Der IG Deich sei Transparenz der Sanierungsmaßnahmen und Hochwassersicherheit sehr wichtig. Das betont Wilfried Schellen, Schriftführer der Interessengemeinschaft. "Wir wollen mehr Gebührengerechtigkeit", fordert er. Das bedinge eine Umlegung der Deichgebühren auf alle Dormagener und nicht mehr nur auf die Zwangsmitglieder des Verbandes - die Grundstückseigentümer und Erbpachtberechtigten der Rheinanlieger. "Warum werden in den umliegenden Kommunen Neuss, Düsseldorf, Köln und Leverkusen die Hochwasserschutzgebühren über die Steuern eingezogen und bei uns soll das nicht möglich sein", fragt Schellen. Da müsse das Solidaritätsprinzip gelten. "Außerdem soll sich die Gebührengerechtigkeit auch rückwirkend auf die marode Deichanlage beziehen, die wir ja schon bezahlt haben", erklärt Schellen.

Am Dienstag, 22. Juli, geht es in einer Sondersitzung des Deichverbandes Dormagen/Zons um einen Antrag von vier - der IG Deich angehörenden - Erbentagsmitgliedern (die NGZ berichtete). Sie regen neben der Bildung von drei weiteren Arbeitskreisen und der Aufstockung der Heimräte des Deichamtes um zwei auf sechs Mitglieder vor allem eine Erweiterung des Verbandsgebietes an, womit dann alle Dormagener zum Hochwasserschutz herangezogen würden. Diese alte Forderung der IG Deich soll geprüft werden, nachdem nun zehn der 14 Erbentagsmitglieder aus den Reihen der IG Deich stammen: "Die zehn Mitglieder sind demokratisch gewählt und bieten ihre konstruktive Mitarbeit an", erklärte Schellen, der davon ausgeht, dass eine durch Überschwemmungen gestörte Infrastruktur, angefangen von der Kläranlage in Rheinfeld bis zu möglichen Überflutungen, im ganzen Stadtgebiet Auswirkungen hätte.

Eine Umlegung der Kosten müsse rechtlich geprüft werden, da erforderlich sei, dass auch alle Dormagener vom Hochwasserschutz profitieren, hatte Deichgräf Eduard Breimann angemerkt.

(NGZ)
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